Kamp-Lintfort Schlag ins Gesicht der Initiative

Kamp-Lintfort · Die Bezirksregierung nimmt Stellung zum Brief der Bürgerinitiative "Giftberg". Sie könne den Betrieb der Deponie Eyller Berg derzeit nicht untersagen. Und das Genehmigungsverfahren läuft weiter.

Noch vor einer Woche beider "Mobilen Redaktion" der RP wurde gefordert, die Bezirksregierung solle die Deponie sofort schließen. Aber sie erteilt nicht einmal der geplanten Vorbehandlungsanlage eine Absage.

Noch vor einer Woche beider "Mobilen Redaktion" der RP wurde gefordert, die Bezirksregierung solle die Deponie sofort schließen. Aber sie erteilt nicht einmal der geplanten Vorbehandlungsanlage eine Absage.

Foto: huk

Die Bezirksregierung in Düsseldorf kann den Betrieb der Deponie Eyller Berg derzeit nicht untersagen. Selbst wenn der Betrieb der Anlage durch den Betreiber oder durch eine mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person untersagt werden würde, bliebe die Genehmigung der geplanten Vorbehandlungsanlage (chemisch-physikalische Behandlungsanlage) davon unberührt.

"Der Forderung nach Aussetzung des Genehmigungsverfahrens könne wegen des Anfangsverdachts der Unzuverlässigkeit daher nicht gefolgt werden. Dies teilte die Behörde gestern in einer Pressemitteilung mit. Sie reagierte damit auf das Formular der Bürgerinitiative (BI) "Giftberg", mit dem sie sich an Regierungspräsidentin Anne Lütkes wenden können. BI-Sprecher Ulrich Blauert präsentierte den Brief vor einer Woche bei der "Mobilen Redaktion" der RP zum Thema Eyller Berg.

Messungen erfolgt

"Einige der dort angesprochenen Forderungen wurden bereits in der Vergangenheit erfüllt oder werden derzeit umgesetzt", teilt Stefanie Paul, Pressestelle der Bezirksregierung, mit. Eine Ausweitung der Untersuchungen und Messungen finde statt. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) und dem Kreis Wesel bereitet die Bezirksregierung Düsseldorf ein umfassendes Untersuchungsprogramm vor, bei dem Boden, Immissionen, Pflanzen und Wasser im gesamten Umfeld der Deponie berücksichtigt werden.

Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass mit Ausnahme von Blei die Werte der übrigen Schwermetalle im Oberboden im Bereich von Hintergrundwerten — also der üblicherweise vorzufindenden Gehalte — für Böden im ländlichen Raum liegen. Die Ergebnisse für Cadmium liegen noch nicht vor. Die Deponiebetreiberin hat ihren Beschäftigten angeboten, Untersuchungen durchzuführen. "Die Untersuchungsergebnisse zeigen keine Grenzwertüberschreitungen. Der Betriebsarzt hat daher keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung", so die Bezirksregierung.

Ein Großteil des Deponiegeländes sei abgedeckt. Am 25. Oktober hat die Bezirksregierung außerdem mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass sämtliche Flächen, auf denen nicht abgelagert wird, mit nicht staubendem Material zu bedecken sind. Nach Prüfung der wurde angeordnet, dass neben den Abdeckmaßnamen die Annahme staubender Abfälle bis auf weiteres untersagt ist. Das Genehmigungsverfahren für die geplante Vorbehandlungsanlage wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geführt.

Der Betrieb der Deponie hat verfahrensrechtlich hierauf keine Auswirkungen. Das Gesetz legt fest, dass eine Genehmigung dann zu erteilen ist, wenn sichergestellt ist, dass die Betreiberpflichten erfüllt werden.

(RP)
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