Tödlicher Überfall auf Juwelier Richterin unbeeindruckt von Tränen

Moers · Im Verfahren um den Überfall auf einen Repelener Juwelier, bei dem das Opfer einen der Täter erschoss, ist jetzt das erste Urteil gesprochen worden. Ein 23 Jahre alter Rumäne muss für ein Jahr und drei Monate in Haft.

 Der Angeklagte Constantin H. (Mitte) gemeinsam mit seinem Pflichtverteidiger Markus Kniffka (rechts) und einer Gerichtsdolmetscherin.

Der Angeklagte Constantin H. (Mitte) gemeinsam mit seinem Pflichtverteidiger Markus Kniffka (rechts) und einer Gerichtsdolmetscherin.

Foto: Klaus Dieker (1), Archiv

Immer wieder rinnen Tränen über das Gesicht des Angeklagten Constantin H. (23). "Bitte verzeihen Sie mir, das alles tut mir furchtbar leid", lässt er durch eine Gerichtsdolmetscherin dem Mann im Zeugenstuhl ausrichten. Der nickt und erwidert: "Sie müssen bedenken, dass ich einen Menschen erschossen habe. Das muss ich jetzt immer mit mir rumschleppen. Daran sind Sie nicht ganz unschuldig", antwortet der 70-jährige Wolfgang G. Emotionaler Höhepunkt im Verfahren vor dem Moerser Schöffengericht um einen Kriminalfall, der 2014 zwei Tage vor Weihnachten die Region erschütterte.

Zwei Männer waren ins Repelener "Schmuckkästchen" eingestiegen und im Keller überrascht worden. Der Juwelier Wolfgang G. schoss; einer der beiden Täter starb noch am Tatort. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Heike Kersting verurteilte seinen Komplizen, den zum Tatzeitpunkt in Krefeld wohnenden Constantin H., gestern wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Das sorgte für ein vernehmbares Raunen im Gerichtssaal. Immerhin hatten zuvor sowohl Verteidiger Markus Kniffka als auch Anklagevertreter Arno Kluger - wenn auch "mit nicht unerheblichen Bedenken - lediglich eine Strafe auf Bewährung gefordert: Kluger wollte ein Jahr und sechs Monate, Kniffka hatte kein Strafmaß angegeben.

Beide hielten dem Angeklagten sein Geständnis und die Reuebekundungen zugute. Zudem so Kluger, sei H. nicht nach Deutschland gereist, um hier Straftaten zu begehen. Auch habe die Untersuchungshaft bei H. Eindruck hinterlassen, so dass von einer Wiederholungsgefahr bei dem in Deutschland nicht vorbestraften Angeklagten nicht auszugehen sei.

Doch die Vorsitzende konnte sich offensichtlich mehr mit den Aspekten anfreunden, die der Staatsanwalt als strafverschärfend ins Feld geführt hatte. C., der in Rumänien bereits einmal wegen einer Schlägerei zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, habe bei der Tat eine "hohe kriminelle Energie" an den Tag gelegt und vor Gericht "keine große Einsicht" gezeigt.

H. hatte ausgesagt, dass er von dem später erschossenen Mittäter, den er nur flüchtig gekannt habe, überredet worden sei, bei dem Überfall mitzumachen. Aus akuter Geldnot und weil er betrunken gewesen sei, habe er zugestimmt und sei mit dem 37-Jährigen von Duisburg nach Moers gefahren. Das kaufte ihm das Gericht allerdings nicht ab. Laut Anklageschrift war H. mit vier weiteren Personen am Tattag früh morgens nach Moers gefahren. Drei namentlich bekannte Komplizen hätten im Fahrzeug gewartet, während H. und der 37-Jährige, den H. im Prozess immer nur den "Blonden" nannte, über eine Garage von hinten aufs Grundstück des "Schmuckkästchens" gelangten. Dabei machten sie sich zunutze, dass der Juwelier kurz zuvor die Hintertür aufgeschlossen hatte, um eine Handkreissäge ins Haus zu tragen.

Laut H. hätten beide Täter dann im Keller nach Beute gesucht. "Es ist naheliegend, dass auch eine räuberische Erpressung geplant war", sagt Richterin Kersting in der Urteilsbegründung. Schließlich hätten die beiden damit rechnen müssen, auf G. zu stoßen, der in seinem Tresor Bargeld und Schmuck im Wert von rund 400.000 Euro aufbewahrte. Doch zu der Tat kam es nicht. G., der nach dem Öffnen der Hintertür noch einige Minuten im Erdgeschoss beschäftigt war, kam die halbdunkle Treppe heruntergestiegen und schaltete die Neonleuchte ein. Beim ersten Flackern habe er dann "einen großen Schatten" auf sich zukommen sehen und direkt darauf auch den zweiten Täter unmittelbar vor sich bemerkt. "Ich hatte Todesangst und keine Zeit nachzudenken", sagt G. Er habe die Waffe, die er im Gürtel trug, gezogen und mehrfach geschossen. Dabei traf er den "Blonden". Der konnte noch die Treppe hinauf rennen und brach dann tot im Flur zusammen.

H. traf eine Kugel an der Hand. Er flüchtete durch die Ladenräume und nahm dabei noch eine Tasche mit. Bis zum Moerser Bahnhof sei er dann zu Fuß gelaufen. Dabei habe er die Tasche weggeworfen. Dann sei er mit dem Zug nach Duisburg gefahren, wo ihm "ein Bulgare" 200 Euro übergeben habe. Zwei Tage später sei er nach Rumänien zurückgekehrt. Zum Verhängnis wurde ihm eine Blutspur am Tatort. Die DNA passte mit der DNA zusammen, die französische Beamte 2010 bei H. genommen hatten. Auch damals ging es um einen Einbruch.

(RP)
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