Rheurdt Rheurdt: Kita-Anmeldung muss online erfolgen

Rheurdt · Eltern, deren Kinder künftig eine Kindertageseinrichtung besuchen, sollten sich jetzt auf den Weg zu ihrem Wunschkindergarten machen. Sechs Monate vor dem gewünschten Kindergartenstart muss der Betreuungsbedarf dem Jugendamt angezeigt werden. Darauf hat die Kreisverwaltung hingewiesen. Rheurdt gehört zu insgesamt elf Städten und Gemeinden im Kreis Kleve, für die die Abteilung Jugend und Familie der Kreisverwaltung zuständig ist. Neben Rheurdt sind dies Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze.

Der Betreuungswunsch wird gemeinsam mit der Kindergartenleitung des Wunschkindergartens im neuen Verfahren Kita-Online erfasst. Neben der "Erstwunschkita" wird im Meldeformular auch der Zweit- und Drittwunschkindergarten aufgenommen. Die Kreisverwaltung wird den Eltern die Bedarfsanzeige per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg bestätigen und gleichzeitig die Elternbeitragssatzung des Kreises Kleve zusenden.

Wichtig: Spätestens bis zum 22. Dezember müssen die Anmeldungen künftiger Kindergartenkinder im Wunschkindergarten erfolgt sein. Eltern, die ihre Kinder für das kommende Kindergartenjahr bereits angemeldet haben, sollten die Meldung des Betreuungswunsches in dem neuen Online-Verfahren gemeinsam mit der Leitung in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl noch nachholen oder sich mit Ihrem Wunschkindergarten nochmals in Verbindung setzen.

Das zentrale Meldesystem habe viele Vorteile, so die Kreisverwaltung: "Es gibt den Eltern frühzeitig die Planungssicherheit, die sie brauchen, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Es hilft aber auch der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve, den Bedarf nach Kindergartenbetreuung gut planen zu können. Und schließlich profitieren auch die Kindertageseinrichtungen, denn sie kennen rechtzeitig die Wünsche der Eltern."

Welche Kinder in welcher Kindertagesstätte aufgenommen werden, entscheiden die Einrichtungen nach wie vor selbst.

(RP)
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