Rheurdt Rheurdt erhebt neue Friedhofsgebühren

Rheurdt · Der Rheurdter Rat hat die neue Kostensatzung für Begräbnisse beschlossen. Sie betrifft auch die Beisetzung früh verstorbener Kinder.

Der Rat der Gemeinde Rheurdt hat gestern die neue Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe verabschiedet. Allerdings stimmten nicht alle Mitglieder zu. Die SPD-Fraktion enthielt sich, weil ihrer Meinung nach die Gebührenproblematik durch die CDU-Ratsmehrheit verschuldet wurde. Seinerzeit, als der neue Zentralfriedhof angelegt wurde, habe der Rat so versäumt, den alten Friedhof am Burgweg aufzugeben, meint SPD-Fraktionsvorsitzender Werner Fronhoffs.

Mit einem Nein gestimmt hatte bereits im Hauptausschuss Karl-Peter Hauser (FDP) aus Schaephuysen. Er hatte argumentierte, die Begräbnisgebühren für den (von der Kirche getragenen) Friedhof in Schaephuysen seien deutlich geringer. "Das hängt mit der geringeren Größe dieses Friedhofs zusammen", erklärte Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen auf RP-Anfrage. Der Zentralfriedhof der Gemeinde sei dagegen großzügig geplant worden, denn damals sei die Beerdigung im Sarg, die viel Platz benötige, noch üblich gewesen. Doch in den vergangenen Jahren habe sich die Grabkultur stark verändert. Die Verwaltung habe die Gebühren neu kalkulieren müssen, weil pro Jahr eine Unterdeckung von rund 100 000 Euro vorgelegen habe. Von einem externen Gutachter wurde eine Neuberechnung der Gebühren vorgelegt, ihr sind Gemeinde und Politik im wesentlichen gefolgt. Allerdings wurde die Verwaltung von der Politik aufgefordert, unter anderem die Kosten für die Errichtung eines Kolumbariums, also einer Ruhewand für Urnen, zu prüfen.

Während insgesamt das Volumen der Friedhofsgebühren also steigt, gibt es bei einzelnen Begräbnisformen erhebliche Unterschiede. Für das klassische Wahlgrab sinken die Gebühren deutlich, für andere Grabformen steigen sie an. Für Urnen- und anonyme Reihengrabstätten steigen die Kosten von 750 auf 802,75 Euro. Im Falle von Urnen für anonyme Urnenreihengräber steigen sie von 500 auf 703,95 Euro. Dagegen sinken die Gebühren für ein Wahlgrab von 1500 auf 1214,88 Euro. Für die Nutzung eines Aschenstreufeldes wiederum, die früher 350 Euro kostete, werden künftig mehr als 700 Euro fällig. Auch für die Beisetzung von Sternenkindern — Kinder, die bei der Geburt oder sehr früh verstorben sind — hat die Gemeinde neue Gebühren kalkuliert. Betroffene Eltern konnten ihr verstorbenes Kind bislang ohne Gebühren in einer Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder beisetzen lassen. Dafür müssen sie künftig 330 Euro zahlen, für die Beisetzung im Reihengrab 400 Euro (vorher 350 Euro). Das mag mancher herzlos finden, allerdings hat die Verwaltung im Vergleich zu den Vorschlägen des Gutachtens (die bis zu 669 Euro für eine Beisetzung gehen) die Kosten für diese Begräbnisse bereits niedriger angesetzt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort