Rheurdt Rheurdt: Alten Bebauungsplänen droht die Aufhebung

Rheurdt · Eine Betonmauer an der Bergstraße brachte den Stein ins Rollen. Die Eigentümer hatten sie Ende Juni 2016 an der West- und Nordgrenze ihres Grundstückes errichtet. Sie ist 2,00 Meter hoch, wogegen ein Nachbarn Beschwerde bei der Gemeinde einlegte. Nach zwei Jahren rechtlicher Auseinandersetzung darf die Betonmauer jetzt stehenbleiben.

Die Gemeinde hatte im Juli 2016 die Kreisverwaltung Kleve als Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet, weil die Mauer in Schaephuysen mit ihrer Höhe dem Bebauungsplan Nummer 1 Bergstraße entgegensteht. Darin heißt es: "Für die sonstige Einfriedung des Grundstückes sind Hecken, Spriegelzäune und unauffällige kunststoffüberzogene Maschendrahtzäune (maximale Höhe der Rohrpfosten 1,20 Meter) zulässig." Nachdem die Bauaufsichtsbehörde die Eigentümer angehört hatte, forderte sie diese im August 2016 auf, die Mauer zu beseitigen. Die Eigentümer beantragten daraufhin, blickdichte Zäune bis zu einer Höhe von 2,00 Metern zuzulassen. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung sowie der Rat lehnten dies im November 2016 ab.

So nahmen die Eigentümer einen Rechtsanwalt, der formale Fehler in dem Bebauungsplan entdeckte, die diesen Plan nach fast 50 Jahren unwirksam machen. Nachdem er die Nichtigkeit im August 2017 mit Schreiben der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt hatte, leitete sie dieses an die Gemeinde weiter. Die Gemeinde ließ anschließend die Moerser Rechtsanwaltskanzlei Wohlgemuth prüfen, ob der Bebauungsplan wirklich Fehler enthält. In dem Gutachten wird die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes bestätigt und die Aufhebung empfohlen. So hob jetzt der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Ökologie den Bebauungsplan Nr. 1 Bergstraße auf. Udo Hövelmans als Fachbereichsleiter für das Bauen und die Wirtschaftsförderung erläuterte, dadurch werde sich in der Praxis nicht viel ändern, weil damit die Bergstraße nach dem Paragrafen 34 des Baugesetzbuches behandelt werde. Umbauten oder Neubauten hätten sich der umgebenden Bebauung anzupassen, die nach dem Bebauungsplan errichtet worden sei. Allerdings ergebe sich eine Änderung bei Einfriedungen, die durch Rechtsvorschriften des Landes jetzt 2,00 Meter hoch sein dürften.

Der Fachbereichsleiter sagte außerdem, die Gemeinde wolle nun prüfen lassen, ob die Bebauungspläne für den Kottenbusch und Rheurdt, die ebenfalls fast ein halbes Jahrhundert alt seien, Fehler enthielten. Zur Frage im Ausschuss, ob die Gemeindeverwaltung mit einer Gestaltungssatzung Einfluss auf Bebauung oder Einfriedung nehmen könne, sagte Hövelmans, damit könne die Gemeinde Vorgaben bei Neubauten machen. Für bestehende Gebäude und Anlagen gelte Bestandsschutzschutz.

Hans-Rainer Tabke schlug als Ausschussvorsitzender vor, die Frage der alten Bebauungspläne im Ältestenrat zu thematisieren, dem die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister angehören. Nach dem Rheurdter Beschluss dürften auch andere Kommunen im Kreis Kleve ihre alten Bebauungspläne auf den Prüfstand stellen.

(got)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort