Moers Rätselhafte Mauerrisse nach Kanalsanierung

Moers · Moerser Ehepaar macht die Enni verantwortlich, die streitet die Zuständigkeit aber ab. Bergschäden sind ausgeschlossen.

 Der geflieste Sockel im Keller entstand im Jahr 2000. Die Risse, erst ganz feine, dann immer breitere, bildeten sich nach der Kanalsanierung 2015.

Der geflieste Sockel im Keller entstand im Jahr 2000. Die Risse, erst ganz feine, dann immer breitere, bildeten sich nach der Kanalsanierung 2015.

Foto: Josef Pogorzalek

Das schreckliche Unglück direkt vor ihrem Haus werden Karsten und Tanja Behrendt (Namen geändert) nie vergessen: Anfang 2015 wurde ein Bauarbeiter in einer vier Meter tiefen Grube von herabstürzenden Sandmassen verschüttet; erst Stunden später konnte der Mann tot geborgen werden. Die beiden denken aber auch aus einem anderen Grund oft an die Kanalsanierung an der Essenberger Straße zurück: Nach deren Abschluss im September 2015 sind im und am Haus der Eheleute mehrere Risse in Mauerwerk und Fliesen entstanden. Für die Behrendts liegt der Zusammenhang mit dem Straßenbau auf der Hand. Sie machen die Enni für die Schäden verantwortlich. Aber die Enni und deren Versicherung sehen die Sache anders.

Zunächst seien nur Haarrisse aufgetreten, sagen die Moerser. Deshalb hätten sie zunächst nichts unternommen. Als die Risse aber immer weiter aufklafften, meldeten sie sich im Oktober 2016 bei der Stadt, die das Anliegen weiter an die zuständige Enni leitete. "Uns ist mitgeteilt worden, dass größtenteils von Hand ausgeschachtet worden sei und deshalb ein Schaden nicht möglich sei", berichtet Karsten Behrendt. Das stimme aber nicht. Maschinen seien eingesetzt worden. "Hier wurde gerüttelt", sagt seine Frau. Der Unglücksfall vor der Haustür deute darauf hin, dass es "Erdveränderungen" im Bereich des Grundstücks gebe, sagen sie. Auch auf einem Hinter-Grundstück, wo die Eltern/Schwiegereltern des Paares wohnen, sind Schäden aufgetreten, und zwar an einem 1997 errichteten Rundbogen.

Auf Anfrage unserer Redaktion teilte die Enni mit, dass beauftragte Firmen in der Innenstadtbereich nur Verfahren und Geräte einsetzten, "die für Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Gebäuden zulässig sind. Dass es bei Arbeiten dieser Größenordnung Erschütterungen gibt, lässt sich naturgemäß nicht vermeiden. Jedoch regeln Grenz- und Richtwerte, dass diese bei ordnungsgemäß erstellten Gebäuden keinerlei Schäden verursachen können." Die GVV Kommunalversicherung schrieb an Karsten und Tanja Behrendt, sie müssten "als Anspruchsteller" beweisen, dass die Schäden auf die Arbeiten zurückzuführen sind. "Wir können daher zurzeit nur anheimstellen, entsprechenden Beweis anzutreten", so die Versicherung.

Die Enni hat auch auf den zeitlichen Abstands zwischen Abschluss der Arbeiten und der Beschwerde von Karsten Behrendt hingewiesen. Der Moerser findet aber, dass dies keine entscheidende Rolle spiele. Schließlich komme zum Beispiel die RAG auch nach längerer Zeit für Bergschäden auf. Als er dies der Enni gesagt habe, so Karsten Behrendt, sei ihm entgegnet worden, dass es sich bei den Rissen an seinem Haus dann wohl um Bergschäden handeln müsse.

Eine Unverschämtheit, findet der Moerser: "Bei einem Haus, das 1903 gebaut wurde und im Jahre 2000 umfangreich saniert wurde, treten plötzlich 2016 Bergschäden auf?" Die Risse sind unter anderem in einer Kellermauer aufgetreten, die erst 2000 neu eingezogen wurde. Der Kohleabbau im fraglichen Bereich ist aber bereits 1923 eingestellt worden, sagte RAG-Pressesprecher Christof Beike unserer Redaktion. Man gehe man davon aus, dass 80 Prozent aller Bergsenkungen ein Jahr nach Abbau-Ende abgeklungen sind, die restlichen 20 Prozent nach weiteren vier Jahren. "Nach fünf Jahren tritt die Bergruhe ein", sagte der RAG-Sprecher. Mehr als 90 Jahre nach Abbau-Ende seien Oberflächenveränderungen infolge des früheren Bergbaus völlig ausgeschlossen.

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(RP)
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