Moers Prozess um totes Kind vertagt

Moers · Das Berufungsverfahren gegen eine Anästhesistin wegen fahrlässiger Tötung wurde auf einen unbestimmten Termin vertagt. In erster Instanz war die Ärztin zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Komplett neu aufgerollt werden muss das Berufungsverfahren gegen eine Anästehesistin, die im Januar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden ist. Vor rund vier Jahren starb ein kleines Mädchen nach einer Behandlung in einer Kamp-Lintforter Zahnarztpraxis.

Gestern beteuerte die Narkoseärztin in zweiter Instanz erneut ihre Unschuld. Nach dem vorausgegangenen Urteil hatte sie unter anderem einen falschen Beatmungs-Filter benutzt. Das habe zu einem Sauerstoffmangel geführt, so das Gericht. Wegen unzureichender Überwachung habe sie dies zu spät bemerkt. Das Gericht hatte sich dem Sachverständigen angeschlossen, der von Fehlern während der Behandlung überzeugt war.

Die 64-Jährige drückte gegenüber der Mutter ihr tiefes Bedauern aus, betonte aber, sie habe keine Schuld. Die Angeklagte sagte auch, die Mutter des Kindes habe ihr eine vorausgegangene Scharlach-Erkrankung verschwiegen. Dabei habe das Mädchen Antibiotika eingenommen. Das hätte wenige Wochen vor der Vollnarkose nicht sein dürfen.

Die Mutter des damals dreijährigen Mädchens beteuerte dagegen, sie habe der Angeklagten von der Vorerkrankung erzählt. Da sei sie sich ganz sicher. Auch die Zahnärztin konnte sich noch gut an die Behandlung erinnern. Sie habe unter Vollnarkose erst mehrere Zähne im Unterkiefer gefüllt. Dann habe sie im Oberkiefer Zähne gezogen. Auf einmal habe die Anästhesistin ihr gesagt, sie müsse mit der Behandlung aufhören.

Die Rettungsmaßnahmen hatten aber keine Besserung gebracht, deshalb verständigte man den Notarzt. Die Berufungskammer kam gestern zu der Überzeugung, dass weitere Zeugen gehrt werden müssen. Der Anwalt hatte einen Beweisantrag gestellt, nach dem ein weiterer Sachverständiger gehört werden muss. Er sei davon überzeugt, dass das erste Gutachten nicht zutreffe. Den neuen Sachverständigen samt Gutachten hatte er auch schon gleich mit zur Verhandlung gebracht.

Neuer Zeuge angekündigt

Der Staatsanwalt sah keinen Anlass für ein weiteres Gutachten. Das Gericht entschied aber dennoch, der Forderung könne man sich nicht verschließen. Der Anwalt der Ärztin kündigte außerdem einen weiteren wichtigen Zeugen an. Der sei gestern allerdings verhindert gewesen.

(bil)
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