Moers Polizist sah sich beleidigt: 500 Euro Geldstrafe

Moers · „Ich mache mir mal Gedanken dazu, dass so‘n Typ wie Sie lebt und mein Bruder umgebracht worden ist. Da machen Sie sich mal Gedanken zu.“ Weil ein Mann aus Moers dies zu einem Polizeibeamten gesagt hatte, verurteilte ihn das Moerser Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Gestern hoffte der 43-Jährige in zweiter Instanz auf ein milderes Urteil. Die Berufungskammer in Moers sah es allerdings wie das Amtsgericht. Die Geldstrafe wegen Beleidigung sei rechtens.

Die Beleidigung, so hatte es schon in der ersten Urteilsbegründung gelautet, liege darin, dass dem Polizeibeamten das Recht zu leben abgesprochen werde. „Die Gedanken sind frei”, beurteilte der Moerser selber seine Äußerungen. Ob er solche Gedanken öffentlich machen musste, ist wohl eine andere Frage. „Aus meiner Sicht hat das keinen beleidigenden Inhalt”, verteidigte sich der Mann gestern.

Spannungen in der Luft

Später gab er zu, er sei sauer gewesen, weil der Polizeibeamte ihn vor anderen lächerlich gemacht habe. Im März vergangenen Jahres sei er nach einer Straßen-Säuberungsaktion verdreckt auf der Polizeiwache in Moers aufgetaucht. Der Grund: Er habe eine Wildererfalle gefunden, mit der man Kaninchen jage. Diesen Fund habe er melden wollen. Auf der Wache habe man ihn sehr abfällig behandelt. Nachdem der Beamte eine Bemerkung gemacht habe, hätten sich drei Leute zu ihm umgedreht und gelacht. Für ihn war klar: „Der macht sich lustig über mich”. Auch sein Verteidiger wollte in der vielleicht nicht angemessenen Antwort keine Beleidigung sehen. Vielmehr sei sein Mandant „ein rotes Tuch” für die Beamten und er werde nicht ernst genommen, weil er viel Arbeit verursache.

Eine Beamtin hatte zuvor geschildert, der Mann sei an manchen Tagen sogar mehrfach gekommen, um Anzeige gegen irgendwen zu erstatten. „Da lagen gewisse Spannungen in der Luft”, erkannte der Verteidiger. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass sein Mandant möglicherweise vor vielen Jahren durch den Tod seines Bruders „einen Knacks” bekommen habe, der sich „auf sein Persönlichkeitsbild ausgewirkt” habe. Das schützte ihn jedoch vor der Geldstrafe nicht.

(RP)
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