Negative Entwicklung in Moers Stadt will Wettbürowildwuchs stoppen

Moers · Ein neuer Bebauungsplan soll die Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten und den Abwärtstrend in Meerbeck bremsen.

 Vier von insgesamt neun Moerser Wettbüros finden sich entlang der Zwickauerstraße in Meerbeck auf einem Abschnitt von rund 100 Metern.

Vier von insgesamt neun Moerser Wettbüros finden sich entlang der Zwickauerstraße in Meerbeck auf einem Abschnitt von rund 100 Metern.

Foto: Ja/Norbert Prümen (nop)

Die Zwickauer Straße in Meerbeck hat sich zu so etwas wie einem Wettbüro-Hotspot entwickelt. Vier von insgesamt neun Moerser Wettbüros finden sich dort auf einem Abschnitt von rund 100 Metern. Seit Jahren suchen Verwaltung und Politik nach Möglichkeiten, die Ansiedlung von neuen Wettbüros und Spielhallen zu steuern, doch das ist gar nicht so einfach.

Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros können grundsätzlich über Bebauungspläne erlaubt oder ausgeschlossen werden. Wettbürobetreiber nutzen ihre rechtlichen Möglichkeiten aber umfassend aus. Für den Bereich Meerbeck ist die sich die Verwaltung jetzt sicher, eine juristisch tragfähige Lösung gefunden zu haben.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt entscheidet am 12. März (16 Uhr, Ratssaal) über die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, der aus zwei räumlich getrennten Geltungsbereichen entlang der Bismarckstraße sowie in Teilbereichen der Blücherstraße, Moselstraße, Zwickauer Straße und Jahnstraße besteht. Vorgesehen ist die Festsetzung eines sogenannten „Urbanen Gebiets“. Insgesamt solle damit die Anzahl der Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen perspektivisch verringert werden, heißt es. In Meerbeck bestehe diesbezüglich dringender Handlungsbedarf.

Vom Stadtteil zeichnet die Verwaltungsvorlage denn auch – basierend auf den Feststellungen des Einzelhandelskonzepts für Moers-Nordost – ein ziemlich düsteres Bild: viele Leerstände, insbesondere auch in der von der Jahnstraße abgehenden Leissstraße, hoher Investitionsstau, Preisverfall, Abwärtsspirale.

Die Nahversorgung mit Lebensmitteln werde lediglich durch Fastfood-Angebote und einen kleinen Lebensmittelhändler getragen, das Dienstleistungsangebot sei stark ausgedünnt, heißt es. Einzelhandelsstruktur und Nahversorgungsfunktion des zentralen Versorgungsbereiches sei nur noch in Ansätzen vorhanden, das Meerbecker Zentrum insgesamt als städtebaulich angeschlagen zu bewerten. Und: „Aktuell gibt es einen weiteren Antrag auf Einrichtung eines Wettbüros, ebenfalls in Meerbeck“, sagt Stadtsprecher Klaus Janczyk. Mit anderen Worten: Es muss sich bald etwas tun. Einen Ansatz bietet auch die Glücksspielverordnung des Landes, die Mindestabstände von 350 Metern zwischen einzelnen Lokalen, aber auch zu Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten vorsieht. Allerdings haben Richter die Abstandsverordnung für Wettbüros gekippt. Die Verordnung gilt jetzt nur noch für Spielhallen. Und auch, was deren Eindämmung betrifft, kommt die Stadt nur sehr schleppend voran. 27 Spielhallen gibt es aktuell im gesamten Stadtgebiet, zwei davon in Meerbeck.

Nach den Abstandsvorgaben der Glücksspielverordnung müsste zwar rund die Hälfte der Moerser Spielhallen bereits geschlossen sein. „Das Problem ist aber, dass es für die Umsetzung der Landesverordnung keine einheitliche Rechtsprechung gibt“, sagt Janczyk. „Bei zwei Spielhallen, die zu nah aneinander liegen, muss rechtlich klar geregelt sein, nach welchen Kriterien wer bleiben darf und wer nicht.“

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