Moers Nachbarschaftsstreit: Mann erhält Bewährungsstrafe

Moers · Ein Nachbarschaftsstreit in Meerbeck geriet im vergangenen Jahr so außer Kontrolle, dass ein 22-Jähriger mit einem Schlagstock zuschlug. Der Mann musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Moerser Amtsgericht verantworten. Er wurde zu vier Monaten Haft auf Bewährung und 80 Sozialstunden verurteilt.

Der Nachbar hatte sich, wie schon oft in der Vergangenheit, darüber geärgert, dass der Angeklagte Autos vor der Haustür repariert. Mehrere Männer seien vor Ort gewesen, da wurde es auch mal lauter. Als der Nachbar Ruhe forderte und aggressiv aus der Haustür kam, mischte sich auch der Vater des Angeklagten ein. Es kam zur Rangelei. Gerade das sei der Anlass gewesen, den Teleskopschlagstock zu holen und zuzuschlagen, sagte der Angeklagte. Er habe etwas aus Metall aufblitzen sehen und um das Leben seines Vaters gefürchtet. Sein Verteidiger sah darin eine reine Notwehrhandlung und beantragte einen Freispruch. Der Richter sah es anders.

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die Rangelei mit dem Vater schon beendet war, als heftige Schläge auf den Nachbarn trafen. Dadurch waren nicht unerhebliche Verletzungen entstanden. Eine größere Platzwunde am Kopf musste genäht werden, außerdem gab es mehrere Blutergüsse am Körper, hieß es.

Als der Angeklagte zuschlug, sei sein Opfer schon vom Vater weggezogen und von weiteren Männern festgehalten worden. Der Mann sei damit also schon "außer Gefecht gesetzt" gewesen, begründete der Richter das Urteil. Außerdem glaube er nicht, dass es einen gefährlichen metallischen Gegenstand in den Händen des Opfers gab.

Das Gericht berücksichtigte mit der milden Strafe, dass auch das Opfer nicht gerade dazu beitrug, dem Streit aus dem Weg zu gehen. Der Mann habe sich keinesfalls ruhig und besonnen verhalten, wie er es schildere, sondern erheblich zur Eskalation beigetragen. Zeugen hatten angegeben, dass er sich auch später nicht beruhigt habe. Trotz der schweren Verletzung habe er noch ein Messer geholt und auf die Tür des Nachbarhauses eingestochen.

(bil)
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