Moers Mordurteil gegen Moerser ist rechtskräftig

Moers · Der Mann hat seine Ehefrau mit mindestens 67 Messerstichen erstochen. Bundesgerichtshof verwirft Revision.

Das Urteil gegen Moerser, der im Mai 2015 seine Ehefrau mit mindestens 67 Messerstichen getötet hat, ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die von der Verteidigung angestrebte Revision als unbegründet verworfen. Das teilte das Landgericht Kleve mit. Das Schwurgericht hatte den Mann am 1. Dezember 2017 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Tat hatte sich in einem Wohnhaus in Moers vor den Augen der kleinen Kinder des damals 51-Jährigen ereignet. Die Ehefrau des Mannes war in ein Frauenhaus geflüchtet, es kam zu einem Streit darüber, bei wem die gemeinsamen Kinder nach der Trennung leben sollten. Nach Angaben des Gerichts stach der Angeklagte zunächst auf dem Balkon der Familienwohnung plötzlich und unvermittelt mehrfach auf Gesicht und Oberkörper seiner Ehefrau mit einem Messer ein, das er zuvor in seiner Kleidung versteckt hatte.

Der Frau gelang es zunächst, in die Küche zu fliehen. Dort konnte sie dem Mann das Messer entreißen, sie verletzte ihn damit leicht. Der Angreifer habe jedoch ein anderes Messer ergriffen und damit auf seine Ehefrau eingestochen, die schließlich verblutete.

Schon im Juni 2016 war der Moerser wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später aufgehoben.

(rp)
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