Patienten bleiben weg Heilmittelpraxen fordern finanziellen Rettungsschirm

Vielen Mittelstandsunternehmen und Einzelselbständigen steht infolge der Corona-Krise das Wasser bis zum Hals. Auch den Heilmittelerbringern, so heißen die Berufe von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen beispielsweise, droht der finanzielle Ruin.

 Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer leiden unter der Corona-Krise.

Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer leiden unter der Corona-Krise.

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Ihre Interessenvertretung, der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert einen finanziellen Rettungsschirm für Heilmittelpraxen.

 „Seit den Schließungen der sozialen Einrichtungen wie Seniorenheime, Behindertenwerkstätten und dergleichen zum 16. März, in denen wir bislang viele Patienten behandelten, bleibt uns der Zugang verwehrt“, sagt der Ergotherapeut Olaf Bassek, der eine Praxis mit acht Mitarbeitern unterhält. „Mit dem Erlass zur Eindämmung des Corona-Virus am 23. März haben zusätzlich fast alle Patienten, die zu uns in die Praxis kamen oder die wir im Rahmen eines Hausbesuchs behandelten, aus Angst vor Ansteckung, die Therapien abgesagt. Obwohl wir nach diesem Erlass ausdrücklich weiterhin Patienten behandeln dürfen, sind die Behandlungen auf null gesunken.“

SHV und Bassek schlagen Soforthilfen von der gesetzlichen Krankenversicherung in Form von Ausgleichszahlungen vor. „Wenn wir keine Leistung erbringen können“, schreibt der Spitzenverband, „entstehen den Krankenkassen auch keine Kosten. Ganz im Gegenteil: Sie profitieren finanziell von dieser Situation: Denn die Kosten für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sind im Haushaltsplan der Krankenkassen bereits eingeplant. Es bringt sie also nicht in finanzielle Schwierigkeiten, den Heilmittelerbringern eine Soforthilfe auszuzahlen, um deren Umsatzeinbußen auszugleichen.“

Bassek, seit 23 Jahren staatlich anerkannter Ergotherapeut, ergänzt: „Andere Berufsgruppen des Gesundheitssystems, denen es ähnlich geht, wie zum Beispiel die Zahnärzte, soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Umsatzausfall von den Krankenkassen nämlich erstattet werden. Eine solche Zusage steht gegenüber den Heilmittelerbringern bisher aus.“

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