Die erste Abgabefrist für alte Führerscheine endet bereits 2022 Moerser Abschied vom „Lappen“ naht

Moers · Bisher galt, dass alte Führerscheine bis 2033 durch EU-Führerscheine ersetzt werden müssen. Jetzt soll eine gestaffelte Umtausch-Regelung greifen. Die erste Frist endet bereits 2022.

 Ulrich Liesen, Abteilungsleiter Abfall und Entsorgung bei der Enni, muss seinen alten grauen Führerschein umtauschen.   Fotos: juha/Enni

Ulrich Liesen, Abteilungsleiter Abfall und Entsorgung bei der Enni, muss seinen alten grauen Führerschein umtauschen. Fotos: juha/Enni

Foto: Heike Cervellera/Enni; Julia Hagenacker

Wer noch einen alten Führerschein besitzt, muss sich mit dem Gedanken anfreunden, ihn bald gegen einen EU-Führerschein zu ersetzen: Schon in knapp drei Jahren läuft die erste Frist ab, die der Bundesrat jüngst für den Führerschein-Umtausch beschlossen hat: Bis zum 19. Januar 2022 sollen danach alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Führerscheininhaber ihre alten Fahrerlaubnisse (sofern die bis Ende 1998 ausgestellt wurden) ausgemustert haben.

 Auch Volksbank-Chef Guido Lohmann besitzt noch eine „klassische“ Fahrerlaubnis, ausgestellt in den frühen 1980er Jahren.   Fotos: Volksbank  Niederrhein

Auch Volksbank-Chef Guido Lohmann besitzt noch eine „klassische“ Fahrerlaubnis, ausgestellt in den frühen 1980er Jahren. Fotos: Volksbank Niederrhein

Foto: Volksbank/Lohmann

Guido Bleckmann, Leiter des Dienstleistungszentrums Moers, ist froh über den Plan, alte Führerscheine nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen. Denn bisher sei nur klar gewesen, dass alte Führerscheine (alle, die bis 2013 ausgestellt wurden), spätestens 2033 aus dem Verkehr gezogen sein sollen. 45 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland sollen betroffen sein, im Kreis Wesel, so schätzt Bleckmann, sind es 150.000 bis 200.000. Nicht auszudenken, wenn die alle „kurz vor Ladenschluss“ im Dienstleistungszentrum Moers beziehungsweise in der Zulassungsstelle in Wesel aufschlügen. „Es macht also Sinn, zu regeln, wer einen alten Führerschein wann umtauschen muss“, sagt er.

Nach dem Plan des Bundesrats soll die Umtauschfrist je nach Ausstellungsjahr des Führerscheins und Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt sein. Wer 1959 bis 1964 geboren ist (und den Führerschein vor Ende 1998 bekommen hat), muss den „Lappen“ zum Beispiel bis 2023 umtauschen, wer 1965 bis 1971 geboren ist, für den läuft die Frist 2024 ab, die 1971 oder später Geborenen können sich mit dem Umtausch bis maximal 2025 Zeit lassen. So ähnlich geht es weiter - bis 2033 nur noch EU-Fahrerlaubnisse gelten.

Beckmann weiß, dass insbesondere Inhaber der alten, grauen (später rosa) Papierführerscheine an ihren „Lappen“ hängen. „Aber der Umtausch macht aus Gründen der europäischen Harmonisierung viel Sinn.“ EU-weit gebe es derzeit 110 Führerschein-Modelle. Für die Behörden sei es bei dieser Vielfalt nicht immer leicht, festzustellen, ob ein Führerschein aus einem anderen Land gültig ist oder nicht, zumal Fotos oft veraltet und Einträge unleserlich sind. Grundsätzlich seien aber alle Führerscheine eines EU-Landes auch EU-weit unbegrenzt gültig.

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde am Wohnort des Inhabers. „Wir werden aber niemanden anschreiben“, sagt Bleckmann. Über die Umtauschfristen werde öffentlich informiert. „Die Leute müssen dann von sich aus zu uns kommen.“ Denn das Dienstleistungszentrum könne zwar nachhalten, wer wann einen Führerschein beantragt und bekommen hat, aber nicht, wo der Inhaber derzeit wohnt. Man müsse davon ausgehen, dass viele Führerscheininhaber aus dem Kreis in den vergangenen Jahrzehnten fortgezogen sind.

Natürlich dürfen alte Führerscheine sozusagen in vorauseilendem Gehorsam auch lange vor Ablauf der Frist umgetauscht werden. Zum Beispiel jetzt. „Uns wäre das sogar recht“, sagt Bleckmann. „Natürlich nur dann, wenn nicht alle 200.000 Leute auf einmal kommen.“ Aber ein freiwilliger Umtausch alter Lappen – das kommt im Arbeitsalltag des Dienstleistungszentrums Moers bisher nicht vor. Überhaupt gelte für alle Dinge mit zeitlichen Beschränkungen: „Zum Ende der Fristen kommt der Ansturm.“ Was den Führerschein angeht, vermutet Bleckmann, dass dies mit der Gebühr zu tun haben könnte, die für einen EU-Führerschein fällig wird (24 Euro). Aber auch mit der Tatsache, dass die EU-Fahrerlaubnis nicht mehr auf Lebenszeit, sondern nur noch 15 Jahre gültig ist. „Es gibt Leute, die glauben, dass sie danach die Prüfung wiederholen müssen. Aber das stimmt nicht.“

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