Großhändler in Moers unter Verdacht Zoll stellt 178.000 E-Zigaretten sicher
Moers · Im Lager eines Moerser Großhändlers haben Beamte große Mengen unversteuerter und nicht für den deutschen Markt zugelassener Ware sichergestellt. Was die Einführung einer neuen Tabaksteuer auf Liquids damit zu tun hat und warum genau davor gewarnt wurde.
Dem Krefelder Hauptzollamt ist in Moers ein großer Schlag gelungen: In einem Lager entdeckten Beamte rund 178.000 E-Zigaretten ohne vorgeschriebene Steuerbanderole und stellten sie sicher (Polizei-Pressemitteilung vom 12. Januar 2023).
Bereits Mitte Dezember hatten Beamte des Hauptzollamtes Krefeld bei einer Großhandelsfirma für E-Zigaretten in Moers insgesamt 390 Stück E-Zigaretten gefunden, die über keine der vorgeschriebenen Tabaksteuerzeichen verfügten und mit englischen Warnhinweisen versehen waren. „Die Kontrollbeamten staunten jedoch nicht schlecht, als sie in einem durch die gleiche Firma genutzten weiteren Lager nochmals 177.959 Stück elektronische Einwegzigaretten vorfanden“, teilte der Zoll weiter mit. Auch diese E-Zigaretten waren weder mit deutschen Warnhinweisen noch Steuerzeichen versehen. Sie waren ursprünglich anscheinend für den britischen Markt bestimmt und seien nach dem 1. Juli 2022 über andere EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland gebracht worden.
An diesem Stichtag trat eine wichtige Änderung bei der Tabaksteuer in Kraft. Substanzen (Liquids) für E-Zigaretten wurden im Sinne des Tabaksteuergesetzes steuerpflichtig. Darüber hinaus seien die sichergestellten E-Zigaretten teilweise aufgrund der Liquidmenge von zehn Milliliter pro E-Zigarette für den deutschen Markt gemäß Tabakerzeugnisgesetz nicht zulässig. Ungeachtet der erforderlichen Versteuerung hätten sie nicht in den deutschen Handel gelangen dürfen. Die Liquidmenge von zwei Milliliter dürfe in Deutschland bei elektronischen Einwegzigaretten nicht überschritten werden (entspricht in der Regel 500 bis 600 Zügen), informierte der Zoll. Sämtliche E-Zigaretten seien in ein Sicherstellungslager gebracht worden.
Sogenannte Vapes (Verdampfer), die mit verschiedenen Liquids befüllt werden können, aber auch elektronische Einweg-Zigarten sind in. Viele Nutzer sehen sie als „weniger schädliche“ Alternative zu Zigaretten. Liquids können neben Aromastoffen Nikotin enthalten, müssen es aber nicht. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse BVTE hatte vor einer Einführung der Tabaksteuer auf Liquids gewarnt. Sie könne im schlimmsten Fall zur Schaffung „neuer Schwarzmärkte für die organisierte Kriminalität führen“, erklärte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE, im Juni 2021. Pro Milliliter Liquid wird eine Steuer von 16 Cent fällig. In mehreren Stufen soll sich die Steuer auf 32 Cent pro Milliliter erhöhen. Die Produkte werden dadurch deutlich teurer.
Ein Vape-Händler, mit dem unsere Redaktion gesprochen hat, beklagte am Freitag unter anderem auch, dass die Steuer nicht nur auf nikotinhaltige Substanzen fällig werde, sondern auch auf Rohstoffe für Liquids, wie Propylenglykol und pflanzliches Glycerin. Sie seien prinzipiell auch in der Apotheke erhältlich – und zwar steuerfrei.
Was die Einweg-E-Zigaretten oder auch Einweg-Shishas angehe, herrsche zurzeit auf dem Markt „Wilder Westen“: „Auf zehn Legal importierte Produkte gibt es 100 illegal importierte.“ Vor allem bei Jugendlichen und Heranwachsenden sorgten E-Zigaretten für einen „Hype“. Im Gegensatz zu Liquids, die in Spezialgeschäften verkauft werden, seien sie „an jeder Tankstelle“ erhältlich. Dabei seien E-Zigaretten, erst recht solche, die schwarz gehandelt werden, aus seiner Sicht „ein Produkt, das keinen Sinn macht“: Sie seien im Vergleich zu einer befüllbaren Vape teuer, sorgten als Abfall für „eine Umweltsauerei“ und: „Du weißt nicht, was drin ist.“ Aber für Händler sei das Geschäft verlockend: „Da sind die Margen ganz anders.“
Der bei den in Moers beschlagnahmten elektronischen Einweg-Zigaretten bisher ermittelte Steuerschaden liegt nach Angaben des Zolls bei 60.000 Euro. Gegen die verantwortlich handelnden Personen haben die die Kontrollbeamten Verfahren wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung (Verbringen von unversteuerten E-Zigaretten in das Steuergebiet) und der Steuerhehlerei (Handel mit unversteuerten Zigaretten im Steuergebiet) eingeleitet, erklärte ein Zoll-Sprecher. Die weiteren Ermittlungen zu diesem Fall hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.