Tipps von Haus & Grund Moers Weihnachtsdeko – was Mieter dürfen und was nicht

Moers · Lichterketten, Kerzen im Treppenhaus, Fassadenschmuck – im Advent werden Häuser gerne geschmückt. Mieter dürfen sich dabei aber nicht alles herausnehmen, wie der Eigentümerverein Haus & Grund Moers informiert.

 Gegen eine Beleuchtung ist nichts einzuwenden, solange sich Nachbarn nicht beschweren.

Gegen eine Beleuchtung ist nichts einzuwenden, solange sich Nachbarn nicht beschweren.

Foto: dpa-tmn/Stefan Puchner

Festliche Dekoration gehört zum Advent dazu: „Mieter und Eigentümer dürfen Wohnung, Fenster und Balkon, Garten oder Terrasse grundsätzlich so dekorieren, wie sie möchten“, sagt der Geschäftsführer des Vereins Haus & Grund Grafschaft Moers, Michael Buser. Er weist aber darauf hin, dass es trotzdem Grenzen gibt.

Fenster Eine Lichterkette am Fenster gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, solange sie nicht die Nachbarn mit grellem Blinken nervt oder ihren Schlaf stört. „Ein Nachbar kann sich nur beschweren, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt durch sein Schlafzimmerfenster strahlen“, sagte Buser.

Treppenhaus „Wer Duftkerzen im Treppenhaus aufstellt oder mit Zimtspray den Hausflur einnebelt, der nutzt das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig“, zitiert der Rechtsanwalt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Sein Tipp: „Nachbarn sollten auch beim Thema Weihnachtsdekoration aufeinander Rücksicht nehmen.“ Ein Adventskranz an der Wohnungstür sei aber unproblematisch. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gelte generell: Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen im Haus wie etwa das Treppenhaus mitgestalten. Dabei sind allerdings Fluchtwege frei zu halten und Behinderungen oder Belästigungen von Nachbarn zu unterlassen.

Fassade Wer die Außenseite der Wohnung dekorieren will, darf die Fassade dabei nicht beschädigen, muss die Deko aber zugleich sicher befestigen. Wenn die Nachbarn nicht gestört werden, ist alles in Ordnung. Problematisch wird es, wenn zum Beispiel eine lebensgroße Weihnachtsmann-Figur die Hauswand hochklettern soll: „Um solch eine Deko sicher anzubringen, muss man in die Fassade bohren. Das ist eine bauliche Veränderung, für die man die Zustimmung des Vermieters benötigt“, erinnert Buser. Ist die Figur nicht ausreichend befestigt und fällt deswegen auf die Straße, haftet nämlich der Hauseigentümer für die Schäden. Vermieter können sich im Zweifel mit Fragen zum Thema an den Verein Haus & Grund Grafschaft Moers wenden.

www.hausundgrund-moers.de

(RP)
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