Kritik an Energieversorger aus Moers Verbraucherzentrale warnte im Jahr 2019 Stromkunden vor einem Enni-Schreiben

Moers · Der Flyer wirkte damals auf den ersten Blick wie Werbung, enthielt tatsächlich aber wichtige Informationen zum Vertrag. Teilweise wurde der Brief von den Kunden missverstanden.

Stromkunden müssen im kommenden Jahr mehr zahlen.

Stromkunden müssen im kommenden Jahr mehr zahlen.

Foto: dpa, Franziska Koark

Mehrere verunsicherte Enni-Kunden haben sich in den vergangenen Tagen an die Verbraucherzentrale gewandt. Der Grund: Ein Schreiben des Moerser Energieversorgers Enni Energie und Umwelt, das auf den ersten Blick wie ein Werbeflyer wirkt, tatsächlich aber wichtige Informationen enthält. Die Enni kündigt darin die Stromlieferungsverträge zum Ende des Jahres 2019. Wenn Kunden auf diese Kündigung nicht reagieren, sollen automatisch neue Vertragskonditionen gelten – mit dann höheren Preisen für Strom und Gas.

„Das geht aus unserer Sicht rechtlich so nicht“, sagt Gisela Daniels, Leiterin der Verbraucherberatung in Moers. „Der Gesamteindruck des Schreibens lässt auch nicht erkennen, dass es sich um eine wichtige Mitteilung an die Kunden mit der Möglichkeit zur Vertragsverlängerung handelt. Wir haben den Fall an unsere Zentrale in Düsseldorf weitergeleitet, mit der Folge, dass jetzt eine Abmahnung mit der Aufforderung, das Schreiben in dieser Form nicht mehr zu verschicken, an die Enni raus geht.“

Mehr als 50.000 Kunden mit auslaufenden Verträgen hat der Energieversorger nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen ein neues Angebot gemacht. Enni-Sprecher Herbert Hornung sagt: „Das entsprechende Schreiben wurde neu gestaltet, mit einem modernen  Layout. Enthalten war unter anderem auch eine Ankreuzmöglichkeit zur Vertragslaufzeit.“ Zum Teil, sagt Hornung, sei diese auch wahrgenommen und genutzt worden. „Diejenigen, die nichts angekreuzt haben, haben wir in der Tat automatisch in den neuen Vertrag mit neuen Konditionen überführt. Täuschen wollten wir damit aber definitiv niemanden. Wenn das Schreiben für zu viele Kunden missverständlich ist, werden wir es nicht weiter verwenden. Und: Wer mit der Vereinbarung nicht einverstanden ist, hat bis in den Januar hinein Zeit, sich bei uns zu melden oder schriftlich zu widersprechen.“

Zu Letzterem rät auch die Verbraucherzentrale. Kunden sollten darin auf die alten Vertragskonditionen bestehen, heißt es. Die Beratungsstelle in Moers an der Kirchstraße 42 ist telefonisch unter 02841 60776-01 oder über die Internetseite www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/moers zu erreichen.

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