Geldinstitut mit Sitz in Moers Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Sparkasse am Niederrhein

Moers · Die Bank verweigert Kundinnen und Kunden Gebührenerstattungen mit der Begründung, das Postbank-Urteil des BGH gelte für sie nicht. Was Betroffene jetzt tun können.

 Das Logo der Sparkasse an der Hauswand einer Filiale in der Innenstadt.  Foto: Soeren Stache/dpa

Das Logo der Sparkasse an der Hauswand einer Filiale in der Innenstadt. Foto: Soeren Stache/dpa

Foto: dpa/Soeren Stache

Weil die Sparkasse am Niederrhein ihren Kunden Gebührenerstattungen verweigert, hat die Verbraucherzentrale NRW nach einer Abmahnung jetzt Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Hintergrund: Der BGH hat in einem Grundsatzurteil vom 27. April 2021 klargestellt, dass Banken ein Schweigen ihrer Kundinnen und Kunden auf die Ankündigung, Gebühren und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, nicht als Zustimmung werten dürfen. Viele Banken haben seitdem ihre AGB dem Urteil entsprechend angepasst. Auch die Sparkasse am Niederrhein. Gleichzeitig, sagt die Verbraucherzentrale NRW, verweigere das Finanzinstitut Betroffenen aber die Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren mit der Begründung, das BGH-Urteil sei nur für die dort beklagte Postbank und deren Kundinnen und Kunden rechtlich bindend.

„Das Vorgehen der Sparkasse am Niederrhein ist aus unserer Sicht widersprüchlich“, sagt David Riechmann, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wie wir aus Zuschriften von Betroffenen wissen, streitet die Bank einerseits ab, dass die BGH-Entscheidung auch für sie gilt und verweist dabei weiter auf ihre alten Geschäftsbedingungen. Gleichzeitig verschickt das Finanzinstitut aber bereits neue, dem Gerichtsurteil angepasste AGB an ihre Kundinnen und Kunden. Ein solches Vorgehen ist schwer vermittelbar.“

Fest steht: Unzulässig erhobene Gebühren werden nicht pauschal zurückerstattet, sondern nur auf Antrag und nach Prüfung des Einzelfalls. Auch Kundinnen und Kunden der Sparkasse am Niederrhein müssten deshalb also selbst aktiv werden und prüfen, wann die Sparkasse bei ihnen Gebühren ohne Zustimmung erhöht hat, sagen die Verbraucherschützer. Ein Anspruch sollte schriftlich eingereicht werden. Dafür stellt die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.nrw einen interaktiven Musterbrief zur Verfügung.

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