Tödliches Autorennen in Moers Tatverdächtiger stellt sich – er hatte keinen Führerschein
Moers · Der 21-Jährige, der für den Tod einer Frau in Moers verantwortlich sein soll, hat sich der Polizei gestellt. Er soll sich mit einem weiteren Mann ein Autorennen geliefert haben. Nach Informationen unserer Redaktion besitzt er keinen Führerschein.
Der junge Mann steht laut Polizei im Verdacht, sich als Fahrer eines Mercedes am Ostermontagabend mit dem Fahrer eines Range Rover ein Autorennen auf der Bismarckstraße in Moers-Meerbeck geliefert zu haben. Dabei soll er auf laut Polizei auf der Fahrspur für den Gegenverkehr gefahren sein. Dabei kollidierte er mit dem Citroen einer 43-Jährigen. Die Autofahrerin kam mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus, wo sie am vergangenen Donnerstag verstarb.
Der 21-Jährige, der sich jetzt bei der Polizei stellte, besitzt nach Informationen unserer Redaktion keinen Führerschein. „Er ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis“, bestätigte der zuständige Staatsanwalt Sebastian Noé von der Staatsanwaltschaft Kleve. „Der Unfallwagen ist zugelassen auf seinen Vater. Wir ermitteln deshalb auch gegen ihn wegen Zulassens des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis“, so Noé. Zudem sei der 21-Jährige bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und verurteilt worden. „Wegen diverser Delikte“, sagte Noé. Genaueres dazu könne er jedoch nicht sagen.
Den mutmaßlichen Fahrer des Range Rover konnte die Polizei ebenfalls ermitteln. Er äußert sich zur Zeit nicht bei der Polizei und lässt sich anwaltlich vertreten. Gegen ihn wird wegen des Verdachtes eines illegalen Rennens ermittelt. Bei der Vernehmung habe er keine Angaben zur Sache gemacht, sagte Noé. Ob gegen den Mann ein Haftbefehl beantragt werde, hänge vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen ab.
Bei ihm gehe der Tatvorwurf wohl in Richtung des neuen Paragrafen 315d im Strafgesetzbuch, mit dem Teilnehmer eines illegalen Autorennens seit Oktober 2017 härter bestraft werden können, hatte Noé am Montag gesagt. Wird durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht, können seither bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.
Alter, Wohnort und Nationalität dieses Tatverdächtigen wurden zunächst nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat laut Noé derzeit keine Erkenntnisse, dass sich die beiden Fahrer vor dem Rennen kannten. Zur Frage, ob noch weitere Personen in den beiden beteiligten Autos gesessen haben, machte der Staatsanwalt keine Angaben.
Das mutmaßliche Rennen in Moers erinnert an die sogenannten Kudamm-Raser in Berlin. Dort waren zwei Männer im Februar 2016 über den Kurfürstendamm gerast, ein unbeteiligter 69-Jähriger kam dabei ums Leben. Das Berliner Landgericht verurteilte die Männer im März 2019 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Auch nach dem zweiten Urteil legte einer der Verteidiger Revision ein. Als Konsequenz auch aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgeber Strafen für Raser mit dem neuen Paragrafen 315d StGB verschärft.