Tipps der Beratungsstelle Moers Das Herbstlaub richtig entsorgen

Moers · Die Verbraucherzentrale erklärt, wann und wo gekehrt werden muss, warum Laubbläser nicht die erste Wahl sind und Laub in der Restmülltonne nichts zu suchen hat. Welche Versicherungen wann einspringen.

Ein Mann kehrt Laub auf dem Gehweg (Themenfoto).  Foto: Kai Remmers/dpa

Ein Mann kehrt Laub auf dem Gehweg (Themenfoto). Foto: Kai Remmers/dpa

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Wenn im Herbst die Blätter fallen, beginnt eine lästige, aber unumgängliche Pflicht: Die Gehwege müssen vom Laub befreit werden. Sonst kann es eventuell teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Doch wie lässt sich die Blätterflut am besten bewältigen? Die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Moers, gibt nützliche Tipps.

Weniger ist manchmal mehr Während Gehwege vom Laub befreit werden müssen, sieht die Sache im Garten anders aus. Eine Blätterdecke bietet dort Pflanzen im Winter Schutz vor Frost und auch bei bei starkem Regen bleiben mehr Mineralien in der Erde. Wer einen Komposthaufen hat, kann mit Zweigen und Laub im Wechsel sinnvolle Schichtarbeit leisten: Die Blätter verrotten zu nährstoffreichem Humus, der sich anstelle von teurer Gartenerde im nächsten Frühjahr bezahlt macht.

Besen statt Bläser Um schnell und günstig die Blätter vor der eigenen Haustür zu entfernen, sind Besen, Rechen oder Harke die beste Wahl. Laubsauger- oder –bläser sind teurer in der Anschaffung und müssen mit Strom oder Benzin betrieben werden. Mit Lautstärken zwischen 90 und 120 Dezibel erreicht ein Benzin-Laubsauger den Lärmpegel einer Kettensäge – und produziert auch gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. Bei feuchtem Laub reiche die Leistung der meisten Geräte zudem nicht aus, um die Blätter vom nassen Boden zu entfernen.

Richtig entsorgen Wer eine Biotonne hat, kann darin überschüssiges Laub am schnellsten loswerden. Restmüll- oder Papiertonne sind hingegen tabu. In vielen Gemeinden gibt es spezielle Säcke für Laub, die meist abgeholt werden, oder Laubkörbe an den Straßen. Informationen dazu sind im kommunalen Abfallkalender oder beim Entsorger vor Ort zu finden. Das Verbrennen des Laubs ist in den meisten Kommunen verboten. Aufgrund des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird Feinstaub freigesetzt.

Abflüsse kontrollieren Wenn sich Laub in Regenrinnen und vor Abflussrohren sammelt, fällt das nicht immer sofort ins Auge. Doch sobald sich die Blätter zu einer dicken Schicht formieren, werden sie so wasserdicht wie Plastikfolie. Wenn dann die Abflüsse verstopfen und der Regen sich vom Dach oder vor Ablaufgittern einen anderen Weg sucht, können teure Wasserschäden entstehen. Vermeiden lässt sich dies durch das Anbringen spezieller Gitter, von denen die Blätter abrutschen, oder durch regelmäßige Kontrolle und Reinigung.

Versicherungsschutz bei Unfällen Wenn Personen auf feuchtem Laub ausrutschen und sich verletzten, schützt Hauseigentümer in der selbstgenutzten Immobilie die Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen. Wer Immobilien besitzt und vermietet, ist durch die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht-Police abgesichert. Für den Fall, dass Eigentümer ihre Mieter schadenersatzpflichtig machen können, weil diese es mit der Laubbeseitigung nicht so genau genommen haben, tritt in der Regel die Privathaftpflicht der Mieter ein. Es gibt allerdings keine genauen Regelungen, wie häufig gekehrt werden muss. Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Gerichte, ob der Betroffene den Unfall nicht durch allzu sorgloses Verhalten mitverschuldet hat.

Weitere Informationen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Kontaktdaten und Details zur Terminvergabe unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.

(RP)
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