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Prozess in Moers Sex mit Minderjährigen: Moerser vor Gericht

MOERS · 41 Male soll ein Moerser sexuelle Handlungen vor zwei Mädchen seiner Lebensgefährtin vollführt haben, allerdings ohne sie vergewaltigt zu haben. Er bezeichnet die Aussagen der Mädchen als nicht wahr. Das Gericht hat eine Psychologin hinzugezogen, um die zentrale Frage der Glaubhaftigkeit beantworten zu können.

 Eine Figur der Justitia.

Eine Figur der Justitia.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Sexueller Missbrauch von Kindern wird einem Moerser vorgeworfen, der seit Mittwoch vor Gericht steht. Wenn seine Lebensgefährtin unterwegs war, soll er abwechselnd mit ihren beiden Töchtern aus einer früheren Beziehung Pornovideos geschaut und dabei masturbiert haben. Er soll damit 2007 begonnen haben, als das ältere Mädchen elf Jahre alt war und das jüngere drei. Eines der Mädchen habe er unsittlich berührt, den Geschlechtsakt soll er aber nicht vollzogen haben. 2015 endete der Missbrauch der beiden Minderjährigen, als der Moerser sich von seiner Lebensgefährtin trennte und wegzog.

41 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern wirft die Anklage dem Mann vor. Er bestritt vor der auswärtigen Jugendkammer des Landgerichts Kleve allerdings die Vorwürfe. „Das ist gelogen“, sagte der einstige Servicemitarbeiter eines Moerser Eiscafés und einer Moerser Pizzeria während der ersten kurzen Prozessunterbrechung.

Johannes Huismann als Vorsitzender Richter hatte damit gerechnet, der Moerser und sein Rechtsanawalt Bertil Jakobsen würden die Glaubhaftigkeit der Aussagen der beiden Mädchen in Frage stellen. Deshalb hatte er vorsorglich die Diplom-Psychologin Ingeborg Grieshaber aus Bochum als Sachverständige zur Glaubwürdigkeit der Aussagen der beiden Zeuginnen eingebunden. Die Richter hören die Aussagen der beiden Geschädigten, die heute 24 und 16 Jahren sind, beim zweiten Prozesstag am Mittwoch in zwei Wochen, 2. Dezember. Weitere Termine hat das Gericht für den 9. und 16. Dezember angesetzt. Am ersten Prozesstag sagten die Söhne des Moersers aus erster Ehe aus, die heute zusammen mit ihm in Köln leben.

Beim Strafmaß spielt der Kontakt eine entscheidende Rolle, berücksichtigt wird dabei zum Beispiel die Berührung von Geschlechtsteilen. Ebenso spielt eine Rolle, ob die Kammer dem verteidigenden Rechtsanwalt folgt, alle Taten, die nicht auf den Tag genau festzulegen sind und inzwischen sechs bis 14 Jahre zurückliegen, im Detail zu beweisen. Da das nicht möglich ist, kann die Kammer die Summe der sexuellen Missbrauchstaten sowie die psychischen Folgen für die Mädchen im Auge haben.

Der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch ohne penetrativen Kontakt ist von der Schwere der Tat abhängig. Er reicht von drei Monaten bis fünf Jahren.

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