Sechsstellige Kosten für die Stadt Moers muss 1166 Mal für den Unterhalt von Kindern einspringen

Moers · Die Zahl der Unterhaltsvorschuss-Fälle ist seit 2016 um das Zweieinhalbfache gestiegen. Im vergangenen Jahr hat die Stadt 746.000 Euro verloren, weil viele Väter ihre Kinder nicht unterstützen konnten oder wollten.

 Die Silhouette einer Mutter mit ihrem Kind (Symbolfoto).

Die Silhouette einer Mutter mit ihrem Kind (Symbolfoto).

Foto: dpa/dpa, ppl fdt ase dna

Die Verantwortung für sein Kind übernehmen, das bedeutet auch, für seinen Unterhalt aufzukommen: Das ist erstens Pflicht und zweitens eine schöne Vorstellung, die nicht immer der Wirklichkeit entspricht. Viele alleinerziehende Eltern – in der Regel Mütter – erhalten keinen Cent vom ehemaligen Partner. Für solche Fälle hat der Sozialstaat den Unterhaltsvorschuss vorgesehen: Die Stadt schießt den Alleinerziehenden das zustehende Geld vor. Einen Teil der Kosten übernehmen Land und Bund, was übrig bleibt, versucht die Stadt beim säumigen Elternteil einzutreiben. Weil das nicht vollständig gelingt, bleiben Städte aber auf einem Teil der Kosten sitzen. 2018 waren es in Moers 746.000 Euro.

Die Zahl der Anträge auf Unterhaltsvorschuss ist gestiegen. Grund ist eine Gesetzesänderung: Früher wurde der Vorschuss für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr gewährt, und zwar maximal sechs Jahre lang. Seit Juli 2017 haben Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit einen Anspruch darauf, zudem wurde die Befristung gekippt. „Wir sind von einer Verdoppelung der Zahlen ausgegangen“, sagt Vera Breuer, Leiterin des Fachbereichs Jugend im Moerser Rathaus. Aber es kam noch dicker: „Tatsächlich sind sie auf das Zweieinhalbfache gestiegen.“

Erhielten 2016 insgesamt 475 Kinder (beziehungsweise deren alleinerziehende Eltern) einen Unterhaltsvorschuss, so waren es 2018 1166 Kinder und Jugendliche. Entsprechend ist die Summe gestiegen, mit der die Stadt in Vorleistung gehen musste, und zwar von 1,4 Millionen Euro 2016 auf 3,2 Millionen Euro 2018. Zum Glück sind auch die Anteile, die Land und Bund übernehmen, gestiegen, so dass der „städtische Anteil“ 2016 bei rund 720.000 Euro und 2018 (trotz des enormen Zuwachses an Fällen) bei 950.000 Euro lag. Vom städtischen Anteil sind die „Einnahmen“ abzuziehen – das Geld, das die Stadt bei den säumigen Elternteilen eintreiben kann. 2016 waren das 145.000 Euro, im vergangenen Jahr 408.000 Euro; jeweils die Hälfte davon muss die Stadt ans Land abführen. Unterm Strich sind die Moerser 2016 auf 575.000 Euro Unterhaltszahlungen und 2018 auf den bereits genannten 746.000 Euro sitzengeblieben.

Viele der säumigen Elternteile (fast immer sind es die Väter) sind nicht in der Lage, ihr Kind finanziell zu unterstützen, weil sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen. „Viele sind aber nicht zahlungswillig“, sagt Vera Breuer. Zuständig für das Eintreiben des Geldes ist das Team der „Heranziehung“ im Rathaus. In Erwartung der Zunahme der Fallzahlen 2017 wurde das Team um zwei auf sieben Stellen verstärkt. „Eigentlich hätten wir noch mehr Mitarbeiter gebraucht“, sagt Breuer.

„Ich wollte das Kind nicht“, „die Mutter ist schuld an der Trennung“, „ich darf das Kind nicht sehen, dann zahle ich auch keinen Unterhalt“ – mit derlei Ausreden haben es die speziell geschulten Verwaltungsfachleute zu tun. „Wir versuchen, uns gütlich zu einigen“, sagt Breuer. Aber das klappt nicht immer. „Oft werden schon früh Rechtsanwälte eingeschaltet.“ Nicht selten muss die Stadt ihren Anspruch vor Gericht erstreiten. Was im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss lapidar „Einnahmen“ heißt, ist oft Ergebnis harten Ringens.

Eine Zentralisierung der „Heranziehung“ auf Landesebene soll jetzt die Kommunen entlasten. Seit 1. Juli übernimmt das Land die Aufgabe, das vorgeschossene Geld bei säumigen Elternteilen einzutreiben. Das gilt aber nur für Fälle ab diesem Stichtag. „Um die laufenden Fälle müssen wir uns bis zu 18 Jahre lang weiter selbst kümmern“, erläutert Vera Breuer. Dasselbe gilt für über 18-Jährige, die keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, von deren säumigen Vätern/Müttern aber die Stadt weiterhin Geld einfordert. 589 solcher „Rückstandsfälle“ hat es in Moers 2018 gegeben. „Aufgrund der neuen Regelung werden wir in einigen Jahren Stellen im Bereich der Heranziehung abbauen können“, sagt Breuer. Für die Bewilligung und Auszahlung des Unterhaltsvorschusses bleibt aber die Stadt zuständig.

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