Prozess in Moers Sicherungsverwahrung nach Missbrauch von Kindern

Moers · Ein 47 Jahre alter Kamp-Lintforter muss für unbestimmte zeit inter Gitter. Er wurde für schuldig befunden, sich in mindestens 64 Fällen an Kindern und Jugendlichen vergangen zu haben.

 Eine Justitia-Figur neben Akten und einem Holzhammer (Symbolbild)

Eine Justitia-Figur neben Akten und einem Holzhammer (Symbolbild)

Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein Kamp-Lintforter, der Kinder und Jugendliche missbraucht hat, muss für unbestimmte Zeit ins Gefängnis. Die Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve verurteilte den 47-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in 38 Fällen, sexuellen Missbrauchs an Kindern in 18 Fällen und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in acht Fällen zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Dabei schloss das Gericht ein früher ergangenes Urteil gegen den Mann in die Gesamtstrafe ein.

Richter Johannes Huismann beschrieb in seiner Urteilsbegründung, wie der Mann zu einem Jungen der Nachbarschaft als eine Art „Patenonkel“ ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut hatte. Durch den Jungen habe er zu fünf weiteren Kindern und Jugendlichen über das Spielen mit Playstation, Schwimmbadbesuchen und Geschenken Vertrauen aufgebaut und „bewusst-gezielt Räume und Gelegenheiten geschaffen“, sie sich „sexuell zugänglich zu machen“, sagte Huismann. Zu den Taten kam es, teils gegen kleine Geldbeträge, bei dem Mann zu Hause, im Pappelsee-Bad, im Saunapark Kamperbrück oder im Niersenbrücker Wald.

Zu den Taten an sich kämen die erheblichen psychischen Folgen für die Kinder und deren Familien, so das Gericht – Rückzugstendenzen bis zur Isolation, Zerbrechen von Freundschaften, Essstörungen, aggressives Verhalten. Die Kammer machte deutlich, dass der „unbearbeitete Hang“ des Angeklagten weiter vorliege und folgte einem Gutachter, der im Prozess von einer „erheblichen Gefahr“ gesprochen hatte. Der Angeklagte sei „zurzeit für die Allgemeinheit gefährlich“, begründete Huismann die angeordnete Sicherungsverwahrung.

Der Angeklagte akzeptierte noch im Gerichtssaal den Schuldspruch und verzichtete auf eine Revision. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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