Unterstützung für die Stadt Bürger in Moers können Falschparker anzeigen
Moers · Moerser Bürger als "Hilfssheriffs": Wer einen Falschparker sieht, kann ihn melden - darauf macht die Stadt aufmerksam. Im vergangenen Jahr wurden 878 Knöllchen aufgrund von Privatanzeigen ausgestellt.
Wer sich über einen Falschparker ärgert, kann die Ordnungswidrigkeit selbst dokumentieren und anzeigen. Darauf macht die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit politischen Anfragen zu Falschparkern aufmerksam, die nächste Woche im Ausschuss für Stadtentwicklung beantwortet werden. Bürger könnten eine "Privatanzeige" machen, heißt es. Dazu müssen sie Fotos des betreffenden Fahrzeugs machen und diese zusammen mit einigen Angaben an die Stadt leiten.
Die Privatanzeige ist eigentlich nichts Neues. In Zeiten zunehmenden Verkehrs und (zumindest gefühlter) wachsender Disziplinlosigkeit beim Parken gerät sie aber anscheinend stärker ins Blickfeld.
Falschparkersuche als „Hobby“
"Es gibt Leute, die das als eine Art Hobby betreiben", sagte Stadtsprecher Thorsten Schröder. "Wir möchten nicht von uns aus dazu aufrufen, solche Anzeigen zu machen." Gleichwohl könne der "maßvolle Einsatz" von Privatanzeigen Sinn machen, zum Beispiel dann, wenn die Stadt auf Stellen aufmerksam wird, an denen öfter verkehrsgefährdend geparkt wird. Denn, so betonte Thorsten Schröder: "Unsere Kontrolleure können nicht überall sein."
Insgesamt 40.428 Knöllchen hat die Stadt Moers im vergangenen Jahr ausgestellt, davon sind 878 auf Privatanzeigen zurückgegangen, sagte Schröder. Die Straßenverkehrsbehörde sei verpflichtet, den Anzeigen nachzugehen. In der Regel reiche der Blick in die eingereichten Unterlagen aus, um zu erkennen, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorlag. Legt jemand Widerspruch gegen das Knöllchen ein, gelte der Absender der Privatanzeige - genauso wie sonst die Politesse - als Zeuge, sagte Schröder.
Ordnungsamt braucht Fotos vom Falschparker
Es gibt Städte, die auf ihren Internetseiten Formulare für Privatanzeigen bereithalten. Auf www.moers.de ist immerhin zu lesen, welche Angaben benötigt werden: "Name und Anschrift der/des Anzeigenden, Art des Verstoßes, Ort des Verstoßes, Datum und Uhrzeit des Verstoßes, PKW-Hersteller, Farbe, amtliches Kennzeichen und Unterschrift der / des Anzeigenden". Die Informationen sind samt Fotomaterial an die Bußgeldstelle ( bussgeldstelle@moers.de) zu mailen. "Es muss klar erkennbar sein, dass es sich um einen Verstoß handelt", fasste Thorsten Schröder zusammen.
Natürlich bleibt es in erster Linie Sache der Mitarbeiter des Ordnungsamts, Falschparker festzustellen. Außerhalb ihrer Dienstzeiten sei die Polizei für den "ruhenden Verkehr" zuständig - jedoch, so die Verwaltung, "im Rahmen des Ermessens".
Polizeisprecherin Kristin Heuken sagte zu dem Thema: "Wir kommen raus, wenn ein Falschparker den Verkehr gefährdet, wenn eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt ist oder ein Gehweg so zu ist, dass eine Mutter mit dem Kinderwagen nicht durchkommt. Wenn Dringlichkeit gegeben ist, werden die Kollegen nicht lange fackeln." Allerdings: "Wir arbeiten nach Priorität. Ein Unfall mit Personenschaden wird von uns natürlich vorrangig behandelt."
Ratsfrau will keine „Hilfssheriffs“
Eine der erwähnten politischen Anfragen zur Kontrolle von Falschparkern stammte von Ratsmitglied Gabi Kaenders (Linke). Sie hofft, dass sich Moerser nun nicht als "Hilfssheriffs" auf Falschparker-Pirsch machen. Man denke nur an die Zeitgenossen, die an schönen Wochenenden die Straßen rund um den Freizeitpark "wild" zuparken, um im Park zu grillen (und diesen dann oft vermüllt zurückzulassen): "Wenn die dich mit der Kamera erwischen, machen sie dich platt . . ."