Mehrfamilienhaus in Moers Bei klirrender Kälte – Mieter seit einem Monat ohne Heizung

Moers · Weil die Gasrechung über Monate nicht beglichen wurde, hat die Enni Ende Januar den Allgemeinzähler in einem Acht-Parteien-Haus in Moers gesperrt. Die Mieter sagen, Miete und Nebenkosten wurden pünktlich gezahlt. Warum die Situation verfahren ist.

Das betroffene Haus an der Stormstraße in Repelen. Die Hausnummer 14d ist rechts im Bild.

Das betroffene Haus an der Stormstraße in Repelen. Die Hausnummer 14d ist rechts im Bild.

Foto: Norbert Prümen

36 Tage lang Kälte – und niemand kann sagen, wann es endlich wieder warm wird. Seit mehr als einem Monat, genauer: Seit dem 23. Januar, hat Enni den Gas- und Allgemeinzähler im Haus an der Stormstraße 14d gesperrt. Das heißt: keine Heizung, kein warmes Wasser und Raumtemperaturen von unter sechs Grad. Nur die mobilen, stromfressenden Elektroheizlüfter, die sich die Bewohner in ihrer Not auf eigene Kosten angeschafft haben, machen die aktuell klirrendkalten Nächte gerade irgendwie erträglich. Wasser zum Waschen und Duschen wird wie vor 150 Jahren in großen Kochtöpfen erhitzt. „Wenn ich die Möglichkeit hätte, wäre ich längst ausgezogen“, sagt eine Mieterin, die sich in ihrer Verzweiflung bereits an die Enni und den Mieterschutzbund gewandt hat. „Aber mit sechs Kindern etwas Neues zu finden – das ist nicht so leicht.“

Die Situation ist verfahren. Die Wohnungen in dem Acht-Parteien-Haus in Repelen gehören insgesamt sechs Eigentümern, von denen laut der in Duisburg ansässigen Hausverwaltung aktuell vier – unter anderem wegen angeblich ausgebliebener Mietzahlungen – zahlungsunfähig sind. Alle acht Wohnungen hängen an einem Gas-Zähler. Der Zähler ist auf die Wohnungseigentümergemeinschaft angemeldet, die durch die Hausverwaltung verwaltet wird. Weil von den insolventen Vermietern seit Monaten kein Geld an die Verwaltung fließt, könne diese nicht die Rechnungen bei der Enni begleichen, sagt der Verwalter. Die Mieter wiederum sagen, Mieten und Nebenkostenvorauszahlungen, die teilweise vom Jobcenter direkt an die Vermieter gingen, seien immer pünktlich gezahlt worden. Nach der Vorwarnung der Enni wurden die Zahlungen teilweise gekürzt.

Fest steht: Am 11. Januar hat die Enni Energie & Umwelt die Bewohner der Stormstraße 14d in einem Schreiben darüber informiert, dass ihr Vermieter beziehungsweise ihre Hausverwaltung die Forderungen für den Gemeinschaftsgaszähler des Wohnhauses nicht beglichen hat. Falls die ausstehenden Zahlungen nicht bis zum 16. Januar eingingen, werde die Gaslieferung – als letztmögliche Konsequenz – eingestellt, heißt es darin. Dazu sei man gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nicht nur berechtigt, sondern im Sinne aller Kunden sogar verpflichtet, betont der Versorger. Die Frist verstrich.

„In der Tat ist es so, dass wir in dem Fall eine der sehr seltenen Sperrungen eines Allgemeinzählers in einem Mehrfamilienhaus infolge von Zahlungsschwierigkeiten des Vermieters vornehmen mussten“, sagt Enni-Sprecher Herbert Hornung. „An der Stormstraße 14d mussten wir aufgrund der großen Rückstände handeln und haben die Gaslieferung am 23. Januar eingestellt. Die Strom- und Wasserversorgung der Mieter läuft aber weiter.“

Die eine Frage ist, wie es soweit kommen konnte. „Enni unternimmt viel, bis eine Sperrung von Verbrauchszählern erfolgt“, sagt Hornung. „Wie üblich ist der Einstellung der Versorgung auch im Fall der Stormstraße 14d ein mehrmonatiger Mahnprozess vorausgegangen. Hierbei hat der Vermieter als unser Schuldner nach mehreren Mahnungen auch eine schriftlich abgeschlossene Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten und reagiert nicht mehr auf unsere Schreiben. Letztendlich mussten wir handeln, auch wenn hiervon leider unschuldige Mieter betroffen sind.“

Die andere Frage ist, wie sich das Problem nun lösen lässt. Die Nebenkosten-Vorausszahlung künftig an die Hausverwaltung zu leisten, damit diese das Geld an die Enni weiterleitet, lehnen die Mieter der Stromstraße aus Vertrauensgründen 14d ab. Der zwischenzeitlich eingeschaltete Mieterschutzbund hatte deshalb vorgeschlagen, dass die Mieter direkt an die Enni überweisen und die Sperrung des Zählers im Gegenzug aufgehoben wird.

„Ich kenne mindestens einen Fall, in dem das möglich war“, sagt Berater Lando Sagunsky. „Im Fall Stormstraße lehnt die Enni eine solche Lösung aber ab. Der Allgemeinzähler, der auf die Eigentümergemeinschaft angemeldet ist, könne beziehungsweise dürfe nicht auf Mieter umgeschrieben werden, heißt es.“

Allgemein seien Mieter in solchen Fällen in einer schlechten Position, weil sie keine vertragliche Beziehung mit ihren Energieversorgern haben, erklärt Herbert Hornung. „Das trifft für die Gasversorgung auch an der Stormstraße 14d zu. Folge: Aus Datenschutzgründen dürfen wir Mietern keine weiterführenden Informationen über die Art der Differenzen geben. Mietern bleibt in solchen Fällen leider nur, sich mit dem Vermieter auseinanderzusetzen, dem wir natürlich weiterhin Gespräche anbieten. Den Mietern empfehlen wir, hier rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mieter müssen den Weg über den Vermieter oder Hausverwalter gehen. Denn nur der kann die Forderung als unser Vertragspartner ausgleichen.“

Enni habe hier rechtlich durchaus sauber und nachvollziehbar gehandelt, sagt Sagunsky. „In diesem Fall trifft die Sanktionskeule nur leider die Falschen.“

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