Tempokontrollen in Moers Ärger um Blitzer in der Bushaltestelle

Moers · Ein Fahrzeug des Kreises parkt regelmäßig in der Bus-Haltebucht an der Düsseldorfer Straße. Ein Leser fragt: Dürfen die das?

Ein silberner Kleinwagen sorgt für Verwirrung in Schwafheim. Immer wieder hat ein Leser, dessen Name der Redaktion bekannt ist, der an dieser Stelle aber nicht genannt werden möchte, in den vergangenen Wochen beobachtet, dass das Auto, das dem Kreis Wesel gehört, mehrere Stunden lang in der Bucht der Bushaltestelle Düsseldorfer Straße, Ecke Heideweg parkt.

„Aus dem Wagen heraus wird geblitzt“, sagt der Schwafheimer. „Ich frage mich allerdings: Dürfen die an dieser Stelle stehen? Werden die Busse dadurch nicht behindert und entstehen daraus nicht auch Gefahren für den fließenden Verkehr?“ Das Maß einer Bushaltestelle, sagt der Leser, sei schließlich genau berechnet. „Ein Bus braucht doch eine Beschleunigungsspur, um aus der Haltestelle heraus in den Verkehr auf der Straße einzufädeln.“ Also: Was ist für wen erlaubt – und zu welchem Zweck?

„In der Regel ist das Halten an Bushaltestellen bis drei Minuten, zum Beispiel zum Ein- und Aussteigen, zulässig, wenn der Bus dadurch nicht behindert wird“, sagt ADAC-Sprecher Christopher Köster. „Nicht geparkt werden darf je 15 Meter vor und hinter Haltestellenschildern des Linienverkehrs. Behörden genießen allerdings zusätzliche Sonderrechte, wenn sie beispielsweise durch das Parken und die Geschwindigkeitskontrolle in der Bushaltestelle eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindern oder begrenzen. Dort gilt es natürlich abzuwägen zwischen einer möglichen Behinderung des Busverkehrs und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.“ Sollten die Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer Straße so häufig sein, dass ein mobiler Blitzer diese abmildern kann, dürften sich Behördenmitarbeiter auch in solche Zonen mit Halte- und Parkverboten stellen, so der ADAC-Sprecher.

„Die Kollegen in den mobilen Blitzerfahrzeugen verfügen über eine solche Ausnahmegenehmigung“, bestätigt Kreis-Sprecherin Anja Schulte. „Auch mit dem parkenden Blitzerfahrzeug, das im Bedarfsfall natürlich auch weggefahren werden kann, stehen dem Bus die notwendigen 35 Meter zur Anfahrt der Bushaltestelle in der Haltebucht zur Verfügung, so dass der Busverkehr nicht behindert wird. Die Kollegen haben die Ausnahmegenehmigung bei sich und zeigen diese auch auf Nachfrage vor.“ Ausgestellt, sagt Schulte, werde die allgemeine Erlaubnis in Bushaltestellen oder zum Beispiel auf Grünstreifen zu parken zwar vom Kreis selbst. Diese sei aber von allen kreisangehörigen Kommunen abgezeichnet.

Der RP-Leser aus Schwafheim findet das nicht in Ordnung: „Dass eine Behörde sich selbst so eine Erlaubnis zum Blitzen ausstellt, kann meines Erachtens nicht richtig sein“, betont er. An genau dieser Stelle die Geschwindigkeit zu kontrollieren sei absolut berechtigt, sagt allerdings auch Polizei-Sprecher Daniel Freitag. „In diesem Bereich hat es im vergangenen Jahr zehn Unfälle gegeben, fünf davon mit Verletzten. In diesem Jahr waren es bereits sieben.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort