Jugendstrafrecht angewendet Messerstiche: Angeklagter bleibt vorerst straffrei

Moers · Nach Messerstichen in einer Wohngruppe für Minderjährige hat die Jugendkammer keine Entscheidung getroffen. Es soll abgewartet werden, ob der Täter sich innerhalb der nächsten zwei Jahre gut führt. Dann wird entschieden, ob und wie lange er wegen der gefährlichen Körperverletzung in Jugendhaft muss.

(RP)
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