Moers Marihuana-Zucht im Keller: Zwei Jahre auf Bewährung

Moers · Ein Rentner aus Moers hat den Drogenanbau seiner Söhne unterstützt, war aber nach Ansicht des Gerichts kein aktiver Mittäter.

Ein Rentner aus Moers unterstützte den Drogenanbau seiner Söhne und ist dafür zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und neun Monate Haft beantragt. Die auswärtige Strafkammer sah allerdings nur die Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln als erwiesen an und nicht die aktive Mittäterschaft.

Es ging um mehrere Kilogramm Marihuana, die im Keller des Einfamilienhauses angebaut worden waren. Das Gericht befasste sich mit der Frage, wie der Rentner in die illegalen Geschäfte verstrickt war. Ermittler hatten nach einem anonymen Hinweis bei einer Durchsuchung weit über acht Kilogramm der Droge sichergestellt.

Aus Sicht der Anklage hatte der 60-Jährige lediglich ein Teilgeständnis abgelegt. Er habe von dem Drogenanbau gewusst und diesen nur geduldet aber nicht aktiv unterstützt. Als Grund gab der Angeklagte an, von einem der Söhne unter Druck gesetzt worden zu sein. "Wir hatten regelrecht Angst vor ihm. Ich habe ihn deshalb auch gewähren lassen", sagte er über sich und seine Ehefrau. Eine Einlassung, so der Staatsanwalt, die der Mann bei seiner ersten Vernehmung nicht machte. Von Bedrohung oder Angst sei da keine Rede gewesen. "Diesen Druck hat es nie gegeben, da ist nichts gegen seinen Willen geschehen", folgerte der Staatsanwalt. Es gebe aber noch mehr, das gegen eine bloße Duldung spreche. Der Rentner sei am Gewinn beteiligt worden. Von den 2000 Euro, die er erhielt, musste lediglich ein Viertel für die Kosten aufgewendet werden. Die Wasserrechnung sei mit der Versorgung der Plantage gestiegen, allerdings nicht die Stromrechnung. Das sei durch Manipulation des Stromzählers mit einem Zahnstocher umgangen worden. An diesem wurden auch Spuren des Angeklagten nachgewiesen. Hinzu komme, dass der Mann jederzeit Zugang zu dem gesonderten Kellerraum hatte. "Er handelte als Mitglied einer Bande. Er hatte absolute Tatherrschaft", sagte der Ankläger.

Das sah sein Verteidiger anders. Er stützte sich unter anderem darauf, dass der Sohn den Schlüssel und damit freien Zutritt zum Haus hatte. Es habe sich also um eine "einfache Gebrauchsüberlassung" gehandelt. Die Verurteilung als Mitglied einer Bande setze strenge Kriterien an, die hier nicht erfüllt würden. Neben der Bewährungsstrafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 3500 Euro, die an eine Drogenberatungsstelle bezahlt werden müssen. Außerdem gelten 2000 Euro, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden, als verfallen.

Im vergangenen Jahr waren drei Männer wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Sohn des Mannes und dessen Bekannter sollen demnach für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie gingen in Revision und warten auf eine Entscheidung. Ein weiterer Sohn wurde zu sechs Jahren Haft und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Er akzeptierte die Strafe.

(RP)
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