Moers Mann vergisst Drogen im Auto - fast zwei Jahre Haft

Moers · Das Moerser Schöffengericht rechnete dem vorbestraften Angeklagten (29) sein Geständnis positiv an.

Im September staunte eine Frau aus Moers sehr, als sie in ihrem Wagen ein Päckchen fand, das zuvor nicht dort war. Das Auto hatte sie für einige Zeit verliehen und eher zurückgeholt als geplant. Das Päckchen war aber keinesfalls als Dankeschön für die Überlassung des Wagens gedacht.

Als sie erkannte, dass sich Drogen in dem Päckchen befanden, rief die Moerserin die Polizei. Der Besitzer der Betäubungsmittel, der diese kurz darauf abholen wollte, wurde bei seiner Ankunft bereits von den Ordnungshütern erwartet. Mit dem Vorwurf konfrontiert, schwieg der 29-Jährige.

Vor dem Moerser Schöffengericht dagegen bekannte er sich zum Drogenbesitz und übernahm damit die Verantwortung für seine Tat, wie der Staatsanwalt lobend anerkannte. Das sei allerdings auch schon fast alles, was für den Angeklagten spreche. Er falle schon seit mehr als zehn Jahren immer wieder durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf und habe mehrfach Haftstrafen verbüßt und diese nicht als Warnung genutzt. Dass er im Wissen um eine weitere Verhandlung vor dem Krefeder Amtsgericht mit einem fremden Auto knapp 700 Gramm Marihuana transportierte, sei an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Der 29-Jährige gab an, die Drogen habe er für seinen Eigenkonsum von fünf Gramm am Tag und zum Weiterverkauf benötigt.

Sein Verteidiger dagegen sprach von einer Menge, die nicht so erheblich sei. Vor dem Hintergrund, dass vielerorts über Legalisierung diskutiert werde, halte er die Forderung des Staatsanwalts für zu hoch. Außerdem müsse sein Mandant ohnehin mit dem Widerruf von zwei Bewährungen rechnen.

Das Gericht kam dem Antrag nach einem milderen Urteil nach und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Richterin betonte allerdings: "Ich bin keine Verfechterin der Legalisierung".

Das milde Urteil sei unter anderem auf das Geständnis zurückzuführen, das eine lange Beweisaufnahme ersparte, betonte die Richterin. Außerdem konnte das Marihuana sichergestellt werden.

Eine Bewährung komme aber für den Angeklagten nicht mehr in Frage. Allerdings werde die Strafe zurückgestellt, wenn der Mann erfolgreich eine Therapie abschließt. "Sie sollten Ihre Chance nutzen", legte die Richterin dem Angeklagten nahe.

(bil)
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