Neukirchen-Vluyner vor Gericht Mädchen missbraucht: fünf Jahre Haft

Moers · Ein Mann aus Neukirchen-Vluyn hat nach Überzeugung des Gerichts eine 13-Jährige mehrfach zum Sex genötigt. Er hatte die Moerserin über ein Online-Netzwerk kennengelernt.

Mädchen missbraucht: Fünf Jahre Haft für Neukirchen-Vluyner
Foto: dpa/Volker Hartmann

 Fünf Jahre muss der 23-Jähriger Y. aus Neukirchen-Vluyn ins Gefängnis, der ein zur Tatzeit 13-jähriges Mädchen zwischen August und November 2018 in seiner Wohnung schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt hat. Die auswärtige Strafkammer unter Vorsitz von Richter Huismann blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre für schuld- und tatangemessen gehalten hatte. Der Verteidiger hatte Freispruch für seinen Mandanten gefordert, der von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich zu Beginn des Prozesses am Donnerstag nur kurz zu seiner Person geäußert hatte: Geboren 1996 in Moers, türkischer Pass, ledig. Lebt bei seinen Eltern in Neukirchen-Vluyn, teilt sich dort ein Zimmer mit seinem Bruder. Hauptschule bis 2013, kein Abschluss. Gesamtschule ebenfalls abgebrochen, ab 2015 Gelegenheitsjobs, seit einem Jahr Arbeit in Herongen, Nettoeinkommen 1300 Euro. Seit zehn Jahren spielt er Fußball in einem Verein, seit drei Wochen hat er eine Freundin. Schulden? Drogen? „Nein“.

Über einen Online-Dienst hatte Y., der sich als Iwan ausgab, das Opfer kennengelernt. Die 13-Jährige schickte ihm nach kurzer Zeit auf seine Bitte hin ein Foto von sich, das sie spärlich bekleidet zeigt. Einige Tage später bat sie ihn, das Bild zu löschen. Y. wollte dafür eine „Gegenleistung“. Das Mädchen folgte der Aufforderung, zu ihm nach Hause zu kommen, es kam zu ungeschütztem Sexualverkehr. Statt das Foto danach aber wie versprochen zu löschen, nahm Y. zu Beginn der Herbstferien 2018 erneut Kontakt zu dem Opfer auf, drohte dem Mädchen, er werde das Foto ins Netz stellen und alles in der Schule und ihren Freundinnen erzählen. Fünf weitere Male, zwei Mal im Oktober und drei Mal im November 2018, verging er sich an dem Kind, das es schließlich nicht mehr aushielt, sich seiner Mutter anvertraute und am 2. Februar Anzeige erstattete.

Auszugsweise las Richter Huismann aus dem Chatverkehr vor. Die Kriminalkommissarin, die das Mädchen vernommen hatte, hatte ihn auf dem Handy des Opfers gefunden und gesichert. Der Angeklagte wiederum hatte den Chatverlauf längst gelöscht. Allerdings fand die Kommissarin auf seinem Mobiltelefon Suchbegriffe wie „young little born“ und „little young born“.

Der Mutter des Mädchens versagte im Zeugenstand immer wieder die Stimme. Ende Januar, als sie nach Hause gekommen sei, habe sie ihre Tochter weinend angetroffen und sie gefragt, was denn los sei. Ihr Kind habe von Erpressung und sexuellen Übergriffen durch Y. erzählt, sei dabei aber nicht ins Detail gegangen. „Mama, das willst du so genau gar nicht wissen“, habe sie zu ihrer Mutter gesagt.

Der Angeklagte habe gewusst, dass das Mädchen minderjährig ist, so die Vertreterin der Anklage. „13. Meine Mandantin war 13 Jahre alt“, erinnerte die Anwältin des Opfers, das als Nebenklägerin auftrat. Und weil der Angeklagte während des Prozesses schwieg, musste das Mädchen seinem Peiniger im Gerichtssaal gegenüber sitzen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit noch einmal erzählen, was ihm passiert ist. Das letzte Wort, so Richter Huismann, habe der Angeklagte. Ob er noch etwas sagen wolle? „Nein“, so Y.

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