Lockerung der „Bundes-Notbremse“ Was in Moers ab Donnerstag gilt

Moers · Durch die Entwicklung der Inzidenzzahlen und die Vorgaben der „Bundes-Notbremse“ ergeben sich auch für Moers Lockerungen in bestimmten Bereichen.

 Einkaufen per Click and Meet ist ab Donnerstag wieder möglich.

Einkaufen per Click and Meet ist ab Donnerstag wieder möglich.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Die Zentrale der Bibliothek ist ab 11. Mai jeweils dienstags bis freitags von 10.30 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 10.30 bis 13.30 Uhr geöffnet. Die Einlasskontrolle an der Tür bleibt bestehen. Die Open Library bleibt vorerst noch geschlossen. Die Bibliothek verzichtet wegen der sinkenden Inzidenzzahlen auf negative Coronat-Tests. Ab dem 11. Mai wird der Abholservice für Medien in der Zentrale eingestellt. Für die Zweigstellen Kapellen und Repelen bleibt er bis Pfingsten bestehen. Ab dem 18. Mai öffnen die beiden Zweigstellen ebenfalls regulär.

Für die Moerser Musikschule gelten ab Montag, 10. Mai, folgende Regelungen: Kinder im Vorschulalter und schulpflichtige Kinder und Jugendliche des Kernbereichs erhalten Präsenzunterricht bis zu einer Gruppenstärke von maximal fünf Teilnehmenden. Erwachsene, nicht mehr schulpflichtige Teilnehmende erhalten Online-Unterricht. Der Unterricht zu JeKits 1 und JeKits 2 findet wieder in Präsenz an den Schulen statt, die dies ermöglichen. Zudem sind Kooperationen mit Kitas wieder erlaubt und finden in Absprache mit Kooperationspartnern statt.

Das Grafschafter Museum und die Mittelalterliche Lernstadt im Grafschafter Musenhof müssen wegen der „Notbremse“ (Inzidenz über 100) aktuell noch geschlossen bleiben. Änderungen ergeben sich auch nicht für die Vhs MoersKamp-Lintfort. Die Grundschulen und weiterführenden Schulen können wieder ab 10. Mai mit dem Präsenzunterricht starten.

Für den Einzelhandel bedeuten die aktuellen Zahlen, dass Läden wie Boutiquen, Elektrofachmärkte oder Spielwarengeschäfte ab Donnerstag, 6. Mai, wieder mit Terminen für Kunden öffnen dürfen. Dafür ist ein tagesaktueller negativer Test oder eine mindestens 14 Tage alte vollständige Impfung nötig. Genesene einer Corona-Infektion benötigen keinen aktuellen Test. Als Nachweis gilt für diese Personengruppe ein PCR-Test, der mindestens 28 Tage alt sein muss und maximal sechs Monate zurückliegen darf. Körpernahe Dienstleistungen, wie in Kosmetik-, Nagel- oder Tattoo-Studios, sind aktuell noch nicht möglich. Dazu zählen auch nicht-medizinische Massagen. 

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