Moers Lebenslange Haftstrafe für Kahlen-Mörder

Moers · Die auswärtige große Strafkammer hat Sebastian K. und Emeric K. des Mordes an Dieter Kahlen schuldig gesprochen.

Im Mordfall Dieter Kahlen hat gestern das Gericht sein Urteil verkündet: Sebastian K. (21) ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, Emeric K. (20) muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Gestern sprach die auswärtige große Strafkammer in Moers das Urteil gegen die Männer, die im Oktober den Neukirchen-Vluyner Dieter Kahlen ermordet und ausraubt haben. Das Gericht sprach sie des gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem besonders schwerem Raub mit Todesfolge schuldig. Sie hätten den gemeinschaftlichen Entschluss gefasst, Auto, Kreditkarte und Wertgegenstände des Opfers an sich zu nehmen und nach Rumänien zu fahren. Weil sie fürchteten, entdeckt zu werden, töteten sie ihn.

In seine Wohnung waren sie gelangt, weil der hilfsbereite Bekannte den Rumänen Unterschlupf gewährte. Er ließ sie sogar alleine in seiner Wohnung, versorgte sie mit Essen und Getränken. Das wurde ihm zum Verhängnis. Noch wenige Stunden vor der Tat hatten die Männer im Internet ausgekundschaftet, welchen Wert der Sportwagen des Opfers hat. Als Kahlen eingeschlafen war, seien beide — mit Messer und Flasche bewaffnet — in das Schlafzimmer gegangen. Einer der beiden schlug dem Schlafenden dann die Flasche auf den Kopf. Als der sich drehte, stach der andere Täter ihm das Messer in den Oberkörper. Der Stich war so heftig, dass er das Brustbein durchtrennte und das Herz durchstieß. Dann wurde ein weiterer Schlag mit der Flasche ausgeführt.

Das Gericht war überzeugt, dass beide Männer des Mordes schuldig sind. Schläge und Stiche seien in so kurzen Abständen zugefügt worden, dass beide Täter gemeinsam gehandelt haben müssen. Für eine gemeinsame Tatbegehung sprach auch, dass beide Männer Einzelheiten kannten, die nur der Täter wissen konnte. Diese Details seien nicht durch bloßes Weitererzählen bekannt gewesen. Noch in der Tatnacht hatte Sebastian K. einem Freund in Rumänien mitgeteilt, dass er mit einem Auto in seine Heimat zurückkehren wollte.

Beide Angeklagte hatten ihre Schuld bestritten. Sie stellten den jeweils anderen als Haupttäter dar. Mit zahlreichen widersprüchlichen Aussagen hatten sie immer wieder versucht, sich zu entlasten. Emeric K. bestätigte schließlich, dass es einen gemeinsamen Mordplan gab. Bei der Ausführung habe er allerdings nicht mitgemacht. Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger forderten einen Freispruch.

Emeric K. war zur Tatzeit noch keine 21 Jahr alt. Nach dem Jugendstrafrecht hätte er zu maximal zehn Jahren Haft verurteilt werden dürfen. Das Gericht ging allerdings entgegen der Auffassung der Jugendgerichtshilfe davon aus, dass der Mann nicht mehr einem Jugendlichen gleichzusetzen sei.

(bil)
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