Kultur in Moers Ausstellung zum Frauenwahlrecht wird verlängert

Moers · Wer es noch nicht geschafft hat, sich die Ausstellung „Wählen und Wühlen. Frauen- und Demokratiebewegung vor 100 Jahren“ anzusehen, hat dazu noch bis kommendes Frühjahr Gelegenheit.

 Sonderausstellung Wählen und Wühlen im Grafschafter Museum.

Sonderausstellung Wählen und Wühlen im Grafschafter Museum.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

„Ich nehme die Wahl an“ - mit ihrer Unterschrift am 2. Oktober 1920 wurde Martha Müller erste Frau im Moerser Stadtrat. Obwohl bei der ersten Moerser Kommunalwahl mit aktivem und passivem Frauenstimmrecht mehrere Frauen auf den Wahllisten der Parteien gestanden hatten, schaffte 1919 keine einzige von ihnen den Einzug in das Stadtparlament. Erst durch den Rücktritt eines männlichen Stadtrates konnte Martha Müller nachrücken. Bis die erste Frau auf Anhieb in den Moerser Rat gewählt wurde, dauerte es noch länger: Elisabeth Schotes schaffte es 1924.

Wer es noch nicht geschafft hat, sich in der Ausstellung „Wählen und Wühlen. Frauen- und Demokratiebewegung vor 100 Jahren“ im Grafschafter Museum auf Spurensuche nach den ersten weiblichen Moerser Abgeordneten zu begeben, hat dazu noch bis kommendes Frühjahr Gelegenheit. Die Ausstellung im Moerser Schloss ist bis 5. April 2020 verlängert. Ab 28. November wird sie in Kooperation mit der Stiftung „Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte“ um eine Ausstellung mit Karikaturen zur Zeit der Weimarer Republik erweitert.

Aber auch jetzt gibt es bereits einiges zum Schmunzeln in der Ausstellung. So zum Beispiel die Reaktion von Männern auf die ersten weiblichen Abgeordneten: Keines der befürchteten Übel ist eingetreten. Die Parlamente seien nicht „feminin“ geworden, auch wenn es hin und wieder mal eine „Frauenschlacht um ein Spezialthema des weiblichen Geschlechts“ gegeben habe – so Reichstagspräsident Paul Löbe über die weiblichen Abgeordneten in der Verfassunggebenden Versammlung.

Das Grafschafter Museum ist dienstags bis freitags von 10 bis 18 Uhr geöffnet, samstags, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 18 Uhr.

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