Kreis Wesel prüft Vereinbarung Jobcenter-Kooperation mit Geschäft aus rechter Szene

Moers · Im Kreis Wesel hat das Jobcenter im Jahr 2015 eine Vereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen, dem Verbindungen in die rechte Szene nachgesagt werden. Leistungsempfänger erhalten sogenannte Berechtigungsscheine, die sie bei dem Gebrauchtmöbelanbieter einlösen können.

 Das Jobcenter stellt Scheine aus, mit denen Sozialleistungsempfänger bei  kooperierenden Gebrauchtmöbelgeschäften bezahlen können.

Das Jobcenter stellt Scheine aus, mit denen Sozialleistungsempfänger bei  kooperierenden Gebrauchtmöbelgeschäften bezahlen können.

Foto: dpa-tmn/Jan Woitas

Oft geht es um die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung. Wenn junge Leute zum Beispiel vom betreuten Wohnen in eigene vier Wände ­ziehen, bezahlt das Jobcenter seinen Kunden eine Erstausstattung mit gebrauchten Möbeln. Leistungsempfänger von SGB XII und SGB II erhalten dafür sogenannte Berechtigungsscheine, die sie bei einem Gebrauchtmöbelzentrum ihrer Wahl, das eine entsprechende Kooperationsvereinbarung vorweisen kann, einlösen können. Im Kreis Wesel hat das Jobcenter im Jahr 2015 eine solche Vereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen, dem Verbindungen in die rechte Szene nachgesagt werden. Das hat die Pressestelle des Kreises am Montag auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt.