Statistik Kreis Wesel: Fast jeder fünfte Vater nimmt Elternzeit

Kreis Wesel/Moers · Der NRW-Durchschnitt liegt höher. Ausgewertet wurden Daten des Statistischen Bundesamts aus 2018.

 Nimmt neben der Mutter auch der Vater Elternzeit, bekommen Paare länger Elterngeld als wenn nur einer von beiden Elternteilen für die Kinderbetreuung vom Beruf aussetzt. Foto: Mascha Brichta

Nimmt neben der Mutter auch der Vater Elternzeit, bekommen Paare länger Elterngeld als wenn nur einer von beiden Elternteilen für die Kinderbetreuung vom Beruf aussetzt. Foto: Mascha Brichta

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

(RP) Im Kreis Wesel haben im Jahr 2018 nach Angaben des Statistischen Bundesamts 9055 Menschen Elterngeld bezogen, davon 1790 Väter. „Damit haben nur 19,8 Prozent der Väter im Kreis eine Elternzeit genommen, während es im NRW-Durchschnitt 21,5 Prozent waren“, sagte Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK classic. Er fuhr dann fort: „72 Prozent der Männer nahmen lediglich zwei Monate Elternzeit, während es bei Frauen durchschnittlich 14,9 Monate waren.“

Ein Grund für den auffälligen Unterschied ist sicherlich auch, dass Männer immer noch mehr verdienen als Frauen, was sich deutlich in der Höhe des Elterngeldes widerspiegelt. Lobscheid: „Das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern lag 2018 im Kreis Wesel bei 1186 Euro, das der Mütter bei 661 Euro.“

Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben. Elterngeld gibt es in drei Varianten, die untereinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Wenn dies beide Elternteile beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Sie können aber auch von Alleinerziehenden genutzt werden.

Der Zeitraum kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sie können gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate, die maximale zwölf Monate. Jeder Monat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, wird mit zwei Monaten Bezugsdauer angerechnet. Das Elterngeld Plus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe.

Für Eltern, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere Elterngeld-Plus-Monate genutzt werden.

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro. Die Leistung muss schriftlich bei der kommunalen Elterngeldstelle beantragt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de.

(rp)
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