Im Impfzentrum in der Niederrheinhalle Kreis Wesel bietet Nachträge in Impfausweise an

Kreis Wesel · Der Kreis bietet an, Impfbescheinigungen für die Corona-Schutzimpfung nachträglich in die Impfausweise eintragen zu lassen. Ab wann und für wen das Angebot gilt, wie man an einen Termin kommt, was das Ganze kostet.

 Impfzentrum in der Niederrheinhalle in Wesel.

Impfzentrum in der Niederrheinhalle in Wesel.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Ab Freitag, 2. Juli, können Geimpfte Impfbescheinigungen für die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum des Kreises Wesel (An de Tent 1, Schalter 1a) nachträglich in die Impfausweise eintragen lassen. Das hat die Verwaltung am Mittwoch mitgeteilt. Das gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die im Impfzentrum in der Niederrheinhalle, am Impfstandort am St.-Josef-Krankenhaus Moers oder über mobile Impfaktionen des Kreises Wesel geimpft wurden. Impfungen, die von Hausärzten oder in einem anderen Kreis vorgenommen wurden, können nicht im Impfzentrum des Kreises nachgetragen werden.

Voraussetzung für den Nachtrag ist eine vorherige Online-Terminvereinbarung unter https://tevis.krzn.de/tevisweb080/ Entsprechende Terminbuchungen sollen ab Mittwoch, 30. Juni, 18 Uhr möglich sein. Für den Nachtrag muss die geimpfte Person persönlich erscheinen, einen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Lichtbild sowie den Nachweis einer vollständigen Impfung (Impfbescheinigung oder gültiger Impfausweis) mitbringen. Lebens- oder Ehepartner können einen Termin auch gemeinsam wahrnehmen. Dafür, heißt es, sei die Terminbuchung einer Person ausreichend. Grundsätzlich können neben den Gesundheitsämtern auch Ärzte und Apotheker den Nachtrag der Corona-Schutzimpfung in die Impfausweise übernehmen. Darüber hinaus bietet das Gesundheitsamt des Kreises Wesel an, Impfungen auch dann in einen Impfausweis nach- oder neu einzutragen, wenn eine Impfdokumentation nicht mehr oder nur unvollständig vorliegt. Jegliche vorhandene Impfdokumente müssen dann zum Termin mitgebracht werden.

Die Gebühr für den Nachtrag beträgt bei Vorliegen einer vollständigen Impfdokumentation 5 Euro, fehlen Dokumente oder sind diese unvollständig, fallen wegen des höheren Bearbeitungsaufwands 20 Euro an. Die Gebühr muss in der Regel direkt bezahlt werden. Dazu wird vor Ort ein Gebührenbescheid erstellt.

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