Moers Kreis-CDU: Keine rechtlichen Hürden für Gewerbegebiet

Moers · Im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Gewerbegebiet „Kohlenhuck“ hat sich jetzt die CDU-Kreistagsfraktion zu Wort gemeldet. Sie empfiehlt einen Blickt über die Grenze ins benachbarte Ausland.

Wer mit wachen Augen auf der A3 in die Niederlande fährt, könne die Autobahn in Bezug auf die sinnvolle Erschließung neuer Gewerbeflächen als Weg zum Erfolg erleben, heißt es in einer Mitteilung. „An den Anschlussstellen gibt es in jeder Fahrtrichtung Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung“, sagt Udo Bovenkerk, Kreistagsmitglied und Vorsitzender des Umwelt- und Planungsausschusses. Dass das eine absolut überzeugende Planung ist, liege auf der Hand: „So wird die Infrastruktur und das dafür verbaute Geld bestmöglich genutzt.“

Umso mehr, heißt es weiter, bedauerten die Christdemokraten, dass dieses gute Beispiel nicht bei den Planern, die eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) entworfen haben, nicht Schule gemacht hat. Im LEP sei unter anderem vorgesehen, dass es östlich der A57 beim Kohlenhuck bei Gewerbeflächen nur auf einer Autobahnseite bleiben soll. „Dabei werden zusätzliche Gebiete dringend gebraucht“, sagt Bovenkerk. Rechtliche Hürden gebe es jedenfalls nicht: Letztlich würden die möglichen neuen Gewerbeflächen unmittelbar an den vorhandenen Siedlungsraum anschließen, die Autobahnen wirkten nicht (wie von der Landesplanung interpretiert) als räumliche Zäsur zur Siedlungsabgrenzung. Sie seien vielmehr ein dringend benötigtes verbindendes Element.

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