Neukirchen-Vluyn "Kombibau zügig umsetzen"

Neukirchen-Vluyn · Für die Christdemokraten im Neukirchen-Vluyner Stadtrat ist nach dem Ratsbeschluss das Bauprojekt eine klare Sache. Beim Beschluss des Verwaltungsgerichts gehe es nur um die Baugenehmigung, nicht um den Bebauungsplan.

Das Bauprojekt für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kombination mit dem Neubau des Baubetriebshofs am Standort Tersteegenstraße steht für die CDU in keiner Weise zur Diskussion. Daran ändert ihrer Meinung nach auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hinsichtlich des zu erwartenden Lärms durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Baubetriebshofs nicht. "Der Ratsbeschluss ist mit der Stimme des Bürgermeisters nach den demokratischen Spielregeln zustande gekommen und muss jetzt umgesetzt werden. Die Klage eines Anwohners richtete sich nicht gegen den Bebauungsplan, sondern einzig gegen die von der Verwaltung zu verantwortende Baugenehmigung. Das Gericht hat die Gültigkeit des Bebauungsplans also nicht geprüft, lediglich die Baugenehmigung wurde gerügt", erläuterte gestern Rechtsanwalt Günther Fesselmann, Pressesprecher von Partei und Fraktion.

Den Lärmschutzwall höher bauen

In Sachen Lärmgutachten müsse jetzt nach gearbeitet werden. Wie der Erste Beigeordnete Ralf Eccarius gegenüber dem "Grafschafter" erklärte, ist man durchaus bereit, den Lärmschutzwall höher zu planen als bisher. Das wird auch ausdrücklich von der CDU begrüßt. "Viele Menschen in der Stadt setzen die CDU-Fraktion gleich mit der Stadtverwaltung – wohl deshalb, weil mit Harald Lenßen ein CDU-Mann Bürgermeister ist. Es wird oft nicht unterschieden zwischen dem, was die Politik zu verantworten hat und dem, was in den Verantwortungsbereich der Verwaltung fällt", so der Fraktionsvorsitzende Klaus Franzen. Er sieht die Entscheidung für das Kombibau-Projekt auch dadurch bestätigt, dass der Landrat jetzt den Haushalt der Stadt ohne Auflagen genehmigt hat. "Es ist ein Erfolg der CDU-Politik, aber auch ein Erfolg der Kooperation mit Bündnis90/Grüne. Gelegentliche Störfeuer gehören dazu, aber in grundlegenden Fragen ist man sich einig. Für die Investitionsmaßnahme am Kombistandort werden die Veranschlagungen im Haushalt als rechtlich nicht zu beanstanden angesehen. Für die vollständig veranschlagte Maßnahme liegt eine plausible Wirtschaftlichkeitsberechnung vor", so Franzen.

Franzen, Fesselmann und Parteivorsitzender Klaus Plonka wehren sich gegen die Unterstellung, man sei bürgerfeindlich. "Wir hätten es begrüßt, wenn uns die Bürgerinitiative von Anfang an mit ins Boot genommen hätte. Wir erinnern uns noch sehr genau daran, dass die CDU die einzige Fraktion gewesen ist, die über die seinerzeitige Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative nicht informiert worden ist. Bürgerfreundlich heißt aber nicht, dass man allen Belangen gerecht werden kann. Das Gemeinwohl muss im Mittelpunkt des Handelns stehen", sagt Plonka. Wer jetzt fordere, dass der Ratsbeschluss zurückgenommen werden müsse, der habe offensichtlich nicht erkannt, dass es darum gar nicht gehe. "Solange kein Gericht die Satzung als unwirksam beurteilt, verbietet das Demokratieverständnis, an dem Bebauungsplan nicht zu rütteln", betont Jurist Günther Fesselmann.

(RP)
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