Moers Jugendarrest für 17-jährigen Seriendieb

Moers · Nach einem Einbruch an der Wittfeldstraße wurde ein Trio verurteilt.

Das Moerser Amtsgericht hat einen 17-Jährigen und zwei Komplizen wegen des Einbruchs in ein Einfamilienhaus zu Jugendarrest und Freiheitsstrafen verurteilt. Die Täter waren dabei, Diebesgut im Wert von rund 2000 Euro abzutransportieren, als die Polizei sie aufgriff.

Mit der bei der Festnahme gemachten Erklärung, dass es sich um Fundsachen vom Sperrmüll handelte, kamen die Männer nicht weit. Während einer der Angeklagten auch vor Gericht daran festhielt, zumindest den großen funktionstüchtigen Flachbildfernseher gefunden zu haben, kapitulierten die beiden Mittäter. Sie räumten ein, dass sie in ein Haus auf der Wittfeldstraße eingebrochen waren. Neben dem Fernseher nahmen sie auch Schmuck, zwei Drucker, einen Trolley und Dokumente mit. Weil eine Zeugin die Polizei rief, konnte das Trio in der Nähe festgenommen und die Beute zurückgegeben werden. Dadurch sei zwar lediglich der beim Einbruch verursachte Sachschaden entstanden, dennoch gebe es immer auch psychische Folgen für die Opfer, sagte die Staatsanwältin.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sagte, man könne im Falle des 17-Jährigen von schädlichen Neigungen ausgehen. Der Jugendliche sei ohne Eltern nach Deutschland gekommen, habe hier einen Vormund gehabt und sich nicht an Vorgaben gehalten. Er habe sich entzogen und sei durch die Bundesrepublik gereist, um "Geld einzufahren". Die Zukunft sei ungewiss, eine Sozialprognose ungünstig. Mit nur zwei bis drei Jahren Schulbildung habe er nicht viel, worauf er aufbauen könne. Eine ganze Reihe weiterer Ermittlungsverfahren laufen. Allerdings müsse man auch sehen, dass die fast sechsmonatige Untersuchungshaft für einen 17-Jährigen Abschreckung genug sei. Das Gericht verhängte für den Einbruch und einen weiteren Diebstahl einen Jugendarrest von vier Wochen, der durch die Untersuchungshaft bereits verbüßt ist. Sein Vormund durfte ihn wieder mitnehmen.

Härter wurden die beiden Mittäter bestraft, die zur Tatzeit schon volljährig waren. Einer von ihnen wurde zu neun Monaten Haft und 80 Sozialstunden verurteilt. Der andere kam aufgrund seiner vielen Vorstrafen und des fehlenden Geständnisses nicht so glimpflich davon: Er muss anderthalb Jahre Haft verbüßen. Er war zur Tatzeit erst seit zwei Jahren in Deutschland und hatte bis dahin bereits rund ein Jahr Haft verbüßt. Nur zwei Monate nach seiner Entlassung wurde er erneut straffällig. Die Haft habe ihn nicht nachhaltig beeindruckt. Es sei Missbrauch von Gastrechten, wenn man hier gleich durch kriminelles Verhalten auffalle, wies die Richterin das Trio zurecht. Die Staatsanwältin hatte für die beiden Erwachsenen je eine um drei Monate höhere Freiheitsstrafe beantragt.

(BL)
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