Moers Im Pflegemutter-Prozess mauert Stadt Moers weiter

Moers · Am 17. Verhandlungstag des Berufungsverfahrens gegen die Pflegemutter Mathilde T. aus Tönisvorst am Krefelder Landgericht stand erneut das Verhalten der Stadt Moers im Vordergrund. Richterin Kraft-Efinger hatte an den Leiter des Jugendbereichs einen Fragenkatalog geschickt. Statt Antworten erhielt sie eine Drohung. Sie verlas den Brief, in dem der Bürgermeister Norbert Ballhaus erwäge, die Aussagegenehmigung für seinen Mitarbeiter beim Jugendamt zurückzuziehen. Ballhaus habe wohl noch nie etwas von Amtshilfe gehört, so die Richterin.

Das Moerser Jugendamt spielt im Prozess eine entscheidende Rolle. Die Schwestern Aziza und Dunja L., kamen 1997 im Alter von fünf und neun Jahren als Pflegekinder zu Mathilde T., wo sie vier Jahre lang ein wahres Martyrium durchlebten. Die Pflegemutter war zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht will jetzt herausfinden, welcher Moerser Mitarbeiter entschieden hat, die Schwestern dieser Frau anzuvertrauen. Die zuständige Mitarbeiterin hatte im Oktober die Aussage verweigert.

(hb)
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