Moers I-Dötzchen an Grundschulen anmelden

Moers · Am 1. August 2017 beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Zur Anmeldung müssen Eltern ihre Kinder persönlich in der Schule vorstellen. Benötigt wird außerdem das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes. Kinder, die nach dem 30. September 2017 sechs werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Sie müssen aber die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein. Die Eltern sollten sich bei Beantragung einer vorzeitigen Einschulung zunächst mit der ausgewählten Grundschule zur Terminvergabe in Verbindung setzen.

Die Grundschulen nehmen die Anmeldungen von Mittwoch, 26. Oktober, bis Donnerstag, 27. Oktober, 15 bis 18 Uhr, und am Freitag, 28. Oktober, 9 bis 12 Uhr entgegen. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die zum Schuljahr 2017/2018 schulpflichtig werden, erhalten rechtzeitig vom Fachdienst Schule ein Informationsschreiben.

(RP)
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