Auch Mieter in Moers sind verpflichtet Hauseigentümer müssen dringend Laub fegen

Moers · Die Blätter rieseln zahlreich auf Straßen und Gehwege, obwohl das Wetter noch sommerlich ist. Was hübsch aussieht, stellt für Fußgänger eine Gefahr dar. Die meisten Kommunen haben die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.

 Das erste Laub ist wie hier in Meerbeck gefallen.

Das erste Laub ist wie hier in Meerbeck gefallen.

Foto: Dieker, Klaus (kdi)

Sie sind in der Verkehrssicherungspflicht - und ein mit Laub bedeckter Bürgersteig kann gerade bei Regen sehr rutschig sein. Herbstlaub, das von eigenen Bäumen auf den Gehweg gefallen ist, sollten Eigentümer auf dem eigenen Grundstück entsorgen. „Sie können das Laub etwa als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden oder es kompostieren“, rät Michael Buser, Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers.

Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum beseitigt in der Regel die Straßenreinigung. Hauseigentümer müssen es regelmäßig nur zu Haufen zusammenfegen, damit es nicht etwa Gullys verstopfen kann. Allerdings ist es den Anliegern nicht zuzumuten, die Wege ständig komplett laubfrei zu halten. Verkehrsteilnehmer müssen im Herbst auch mit Gefahren durch Laub rechnen. Kann der Grundstückseigentümer nachweisen, dass regelmäßig gründlich gefegt wurde, haftet er bei Schäden nicht. „Passanten können laubfreie Gehwege nur zwischen 7 und 20 Uhr erwarten“, erklärt Buser. Eigentümer können das Laubfegen auch delegieren - etwa an die Mieter. Sie müssen das vertraglich vereinbaren, damit die Haftung geklärt ist. „Der Grundeigentümer behält aber die Pflicht zur Überwachung, zumal der Mieter nicht jeden Tag nachkehren muss“, sagt Buser. „In Häusern mit Eigentumswohnungen sind alle Wohnungseigentümer gemeinsam für das Laubfegen verantwortlich.“

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort