Haus und Grund Moers Wie viel Adventsdeko ist in Mietwohnungen erlaubt?

Moers · Der Advent steht vor der Tür und viele Menschen dekorieren das eigene Heim. Für viele gehört das zum Advent und zur vorweihnachtlichen Stimmung einfach dazu. Aber nicht jeder ist von den oft leuchtenden und bunten Dekorationen begeistert.

 Nicht jeder Nachbar freut sich über so viel Deko.

Nicht jeder Nachbar freut sich über so viel Deko.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Vor allem dann, wenn der Nachbar es mit den Lichterketten übertreibt. Über die Grenze dessen, was erlaubt und was zu viel ist, machen sich viele Deko-Talente wohl erst Gedanken, wenn sich jemand bei ihnen beschwert.

„Jeder Eigentümer oder Mieter darf seine Wohnung mitsamt Fenstern und Balkon so weihnachtlich dekorieren, wie er mag“, sagt Rechtsanwalt Michael Buser, Geschäftsführer vom Hauseigentümer-Verein Haus & Grund Grafschaft Moers. Das gelte auch für Terrasse oder Garten.

Es ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Wohnung, eine Lichterkette ins Fenster zu hängen – solange sie nicht mit grellem Blinken den Nachbarn nervt oder ihm den Schlaf raubt. „Eine Beschwerde ist jedoch nur zulässig, wenn das Nachbargrundstück ausgeleuchtet wird oder wenn zu viele Lichterketten direkt in das Schlafzimmerfenster des Nachbarn strahlen“, sagt Buser.

Aufpassen sollte man bei Deko, die man außerhalb der eigenen Wohnung anbringen möchte. „Wer den Hausflur mit Zimtsprays einnebelt oder sogar Duftkerzen im Treppenhaus abbrennt, der nutzt das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig“, erklärt der Rechtsanwalt. Das gehe aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Mai 2003 hervor. Seine Empfehlung: „Nachbarn sollten auch beim Thema Weihnachtsdeko Rücksicht aufeinander nehmen.“

Der Adventskranz an der Wohnungstür sei unproblematisch. Grundsätzlich gelte laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von November 2016: Die Mieter eines Hauses dürfen Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus mitgestalten. Allerdings müssen sie dabei beachten, dass keine Fluchtwege versperrt oder Nachbarn behindert oder belästigt werden.

Wer Dekorationen an Fassade, Türen oder Balkon anbringt, darf diese nicht beschädigen, muss die Deko aber auch sicher befestigen. Wenn dann auch die Nachbarn nicht dadurch gestört werden, ist die Deko in Ordnung.

Auch hier gibt es jedoch Grenzen. Was wäre zum Beispiel, wenn eine lebensgroße Weihnachtsmann-Figur die Fassade hochklettert? „So eine Dekoration lässt sich nicht sicher befestigen, ohne in die Hauswand zu bohren. Das ist eine bauliche Veränderung, der ein Vermieter zustimmen muss, bevor der Mieter sie umsetzen darf“, erklärt Buser. Sollte der Weihnachtsmann nicht ausreichend befestigt sein und auf die Straße fallen, haftet der Hauseigentümer für dabei entstehende Schäden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort