Haus & Grund Grafschaft Moers klärt auf Was Sie jetzt zum Winterdienst wissen müssen

Moers · Die Kommune, der Hauseigentümer oder die Mieter? Wer sich laut Haus & Grund Grafschaft Moers um verschneite oder vereiste Wege kümmern muss.

 Wenn es geschneit hat, müssen Gehwege in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr morgens.

Wenn es geschneit hat, müssen Gehwege in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr morgens.

Foto: dpa/Frank Hormann

Es ist kalt geworden in NRW, Straßen können von überfrierender Nässe glatt sein. Bei solch winterlicher Witterung müssen Hauseigentümer dafür sorgen, dass vor ihrem Haus geräumt wird. „Die meisten Kommunen haben die Pflicht zum Winterdienst auf den Bürgersteigen auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Bei ihnen liegt damit die Verkehrssicherungspflicht“, erklärt der Geschäftsführer von Haus & Grund Grafschaft Moers, Rechtsanwalt Michael. „Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, dass niemand auf verschneiten oder vereisten Wegen ausrutschen und sich verletzen kann.“

Dabei gilt: Gehwege sind in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr schnee- und eisfrei zu halten, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr morgens. „Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig kehren. Es ist ausreichend mit dem Schneeräumen zu beginnen, wenn sich ein Ende des Schneefalls abzeichnet“, sagt Buser.

Die Eigentümer müssen nicht unbedingt selbst zur Schneeschaufel greifen. „Vermieter können die Räumpflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auf die Mieter übertragen“, erklärt der Rechtsanwalt. „Die Vermieter müssen dann aber kontrollieren, dass die Mieter auch wirklich ordentlich räumen und streuen.“ Alternativ kann man mit der Räumung auch einen professionellen Winterdienst beauftragen. Die Kosten dafür können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern das im Mietvertrag entsprechend vereinbart worden ist.

„In Gebäuden mit Eigentumswohnungen sind alle Eigentümer gemeinsam in der Pflicht zum Winterdienst“, erläutert der Rechtsanwalt. Dort gilt es, entweder einen Plan für den Winterdienst aufzustellen, nach dem die Nachbarn reihum kehren, oder eine Firma damit zu beauftragen.

„Wer selbst räumt, sollte jetzt sicherstellen, dass genug Streumaterial im Haus ist“, rät Buser. Er hat außerdem noch einen Tipp: „Die Kosten für einen professionellen Winterdienst können Eigentümer und Mieter von der Steuer absetzen. Das gilt als haushaltsnahe Dienstleistung – auch dann, wenn es um einen Gehweg geht, der nur an das eigene Grundstück angrenzt.“

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