Moers Haftstrafe für mehrfachen Betrug

Moers · Ein Mann aus Neukirchen-Vluyner hatte unter falschem Name teure Produkte bestellt. Als ein Polizist ihn festnehmen wollte, bedrohte er diesen mit einer Waffe.

Um nicht festgenommen zu werden zog ein Mann aus Neukirchen-Vluyn im Dezember unerwartet eine Schusswaffe und richtete sie auf einen Polizeibeamten. Der Polizist ließ ihn entkommen, damit Passanten auf der belebten Kreuzung an der Niederrheinallee nicht in Gefahr gerieten. Der Neukirchen-Vluyner musste sich nun in einem mehrtägigen Verfahren vor dem Schöffengericht in Moers verantworten. Das Gericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft.

So ging das Gericht von schwerem Widerstand gegen Polizeibeamte, Betrug in drei Fällen und versuchtem Betrugs in 18 Fällen aus. Der Angeklagte hatte die Taten schon im Vorfeld eingeräumt. Im Dezember vergangenen Jahres war der Angeklagte per Haftbefehl gesucht worden. Er stand im Verdacht, unter falschem Namen eine Vielzahl von Bestellungen getätigt zu haben. Dabei handelte es sich um teure Produkte, die er verkaufen wollte. Das habe sein Mandant gemacht, "um einen Fünfer für den Geldautomaten in der Hand zu haben", führte der Verteidiger aus.

Die Vorgehensweise sei so dilettantisch gewesen, dass die Waren meist gar nicht erst versendet wurden. Auch habe sein Mandant nicht planvoll gehandelt. So habe er beispielsweise ein komplettes Gartenhaus, ein Elektrodreirad und Küchenöfen bestellt ohne sich vorher Gedanken zu machen, wo er diese bis zum Weiterverkauf lagern könne. Die 200 Euro Gewinn, die er schließlich machte, standen in keinem Verhältnis zu den Werten. Immerhin ging es bei den Bestellungen um rund 37.000 Euro.

Ein Sachverständiger sprach von pathologischem Spielen. Seit Jahren habe der Mann damit Probleme und könne den Drang nicht kontrollieren. Des weiteren leide er unter einer psychischen Krankheit, schuldunfähig sei er aber nicht. Zur Tatzeit hatte er bereits unter Bewährung gestanden.

Der Verteidiger betonte, dass dem Polizeibeamten für sein besonnenes Verhalten besonders zu danken sei. Da der Polizist nämlich nicht wusste, dass es sich lediglich um eine Gaspistole handelte, hätte die Sache auch anders enden können. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft, der Verteidiger ein mildes Urteil beantragt.

(RP)
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