Sepa leicht gemacht "Gläubiger-ID" gibt's bei der Bundesbank

Moers · Ab 1. Februar 2014 gilt das SEPA-Zahlverfahren. Für Einzelhändler, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe gibt es keine Übergangsfristen. Ab dem Stichtag müssen alle Firmen bei Überweisungen IBAN und BIC angeben.

Sepa leicht gemacht: "Gläubiger-ID" gibt's bei der Bundesbank
Foto: SAN

Ab dem 1. Februar 2014 kommt richtig Tempo in den europäischen Zahlungsverkehr. Denn laut EU-Verordnung werden mit dem Stichtag die nationalen Zahlverfahren abgeschaltet und durch das SEPA-Zahlverfahren ersetzt. "Die Umstellung auf SEPA geht nicht im Handumdrehen", sagt Elke Buch. Die Fachberaterin für das Electronic Banking gibt zu bedenken, dass es im Gegensatz zu Privatleuten für Einzelhändler, Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe keine Übergangsfristen gibt: "Ab dem Stichtag müssen alle Firmen bei Überweisungen IBAN und BIC angeben — und das gilt nicht nur bei grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen, sondern auch für das Inland."

Elke Buch berät Geschäftsinhaber zum Einsatz von Kartenterminals. Aus diesem Grund ist sie viel im Geschäftsgebiet der Sparkasse am Niederrhein unterwegs. "Zunehmend werde ich dabei auf SEPA angesprochen", sagt Elke Buch. Auch beim Besuch bei Style & Shoot ist der neue EU-Standard ein Thema. Mit Style & Shoot haben sich die Friseurmeisterin Sinje Schlenther und der Fotograf Dennis Steinhoff den Traum von einem eigenen Geschäft erfüllt. Seit Mai werden auf 120 Quadratmetern an der Scherpenberger Straße 17a nicht nur Haare geschnitten, sondern auch das Make-up für verschiedene Anlässe gemacht. "Beispielsweise für ein Fotoshooting direkt hier im Haus", sagt Dennis Steinhoff. Die jungen Geschäftsleute wissen, dass ihr Betrieb neben Kreativität auch eine solide Buchhaltung benötigt.

Gemeinsam mit Elke Buch sehen sie sich die SEPA-Checkliste von der Sparkasse genau an: "Auf unseren Geschäftsunterlagen weisen wir schon heute IBAN und BIC aus." Damit hat Style & Shoot bereits den ersten Punkt auf der Liste erfüllt. Doch mit neuen Geschäftsbriefen und Rechnungsformularen allein ist es nicht getan.

Elke Buch: "Jeder Betrieb sollte seine Kundenbestände anpassen und Zahlungsverkehrsprogramme oder Warenwirtschaftssoftware auf den neuesten Stand bringen." Möglicherweise müssen auch Abläufe in der Buchhaltung komplett neu organisiert werden. Das gilt insbesondere für Unternehmen, die ihre Rechnungen per Lastschrift einziehen.

"Sind damit etwa auch die Kartenzahlungen unserer Kunden gemeint?", fragt Sinje Schlenther. "Nein", sagt die Sparkassenberaterin und ergänzt: "Ihr Kartenterminal muss nicht angepasst werden, weil Sie Ihre Kunden ausschließlich mit PIN-Eingabe bezahlen lassen." Das Verfahren mit EC-Karte und Geheimzahl sei bereits SEPA-konform. Ganz im Gegensatz zum Bezahlen mit Unterschrift: "Das läuft im Januar 2016 aus." Ein Zahlungsverkehrsprogramm nutzen die jungen Unternehmer nicht. "Ich überweise die Rechnungen per Online-Banking", so Dennis Steinhoff und braucht sich deshalb um Software-Updates nicht zu kümmern. Und weil er von seinen Kunden kein Geld per Lastschrift einzieht, muss er auch keine Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen.

Welche Firmen aber eine solche Identifikationsnummer benötigen, wie bestehende Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden können und was es sonst noch beim Geldeinzug zu beachten gilt, findet sich auf der SEPA-Sonderseite der Sparkasse am Niederrhein. "Dort gibt's praktische Checklisten, Musterbriefe und verständliche Informationen", sagt Elke Buch und betont zudem: "Unsere Beraterinnen und Berater sind SEPA-fit und helfen persönlich weiter."

(RP/rl)
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