Moers Gericht verurteilt Polizeibeamtin zu einer Geldstrafe

Moers · Das Rheinberger Amtsgericht hat eine Polizeibeamtin wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht ging von einem Fall des Geheimnisverrats aus. Der Staatsanwalt dagegen hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt. Er legte acht Taten zugrunde. Der Mitangeklagte wurde wegen Anstiftung zu einer Geldstrafe in der selben Höhe verurteilt. Beide müssen 7800 Euro zahlen.

Die Richterin sah lediglich einen Fall als erwiesen an, in dem die Frau auf Anweisungen des Mitangeklagten Informationen über Dritte ausdruckte und weitergab. Die bei der Polizeiwache in Kamp-Lintfort ausgedruckten Unterlagen waren zufällig bei einer Durchsuchung im Rotlicht-Milieu gefunden wurden. Die Angeklagte hatte während der mehrtägigen Verhandlung immer wieder ihre Unschuld beteuert. Mögliche Erklärungen dafür, dass ohne Anlass Informationen eingeholt und Dokumente unter ihrem Namen ausgedruckt wurden, nannte sie viele: Kollegen hätten sich über ihren Zugang einloggen und unter ihrem Namen recherchieren können. Außerdem habe sie ohne Auftrag Personen abgefragt, weil sie sich Ungereimtheiten nicht erklären konnte. Des weiteren versicherte sie, dass auch die Rückseite geheimer Ausdrucke in der Wache als Schmierpapier genutzt würde. Die Richterin folgerte, dass man nicht von einer "Akkumulation von zahllosen Zufällen" ausgehen könne.

Durch die Weitergabe von Daten habe die Beamtin eine "mittellose Gefährdung" öffentlichen Interesses zu verantworten, denn es habe sich zweifelsfrei um Geheimnisse gehandelt. Davon sei sie in den anderen angeklagten Fällen nicht überzeugt. Außerdem sei nicht sicher, so die Richterin, ob es sich dabei überhaupt um Geheimnisse handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(bil)
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