Moers Gericht bestätigt den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks West

Moers · Münster/Rheinberg (ddp). Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West in Kamp-Lintfort bestätigt. Der 11. Senat wies die Berufungen mehrerer privater Kläger gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück.

Damit bestätigte es den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks. Die im Bereich des Abbauvorhabens in Rheinberg und Alpen lebenden Kläger hatten sich darauf berufen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft sei und dass von dem Vorhaben unzumutbare Gefahren ausgingen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidungen hat das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.</p>

(RP)
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