Moers Gefundene Drogen behalten - Student vor Gericht

Moers · Gefundene Drogen wurden einem Studenten aus Moers zum Verhängnis. Weil er den Fund nicht umgehend meldete, musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. Nach einer Ermahnung wurde das Verfahren eingestellt.

Es war im August 2013, als er mit seinem Hund am Schwafheimer Meer spazieren ging, sagte der junge Mann. Das Tier habe ihn zu einer versteckten Tüte geführt, die Marihuana enthielt. Am nächsten Tag sei er mit einem Freund zurückgekehrt und habe die Tüte in sein Auto gepackt. "Das wollten wir am nächsten Tag der Polizei übergeben", sagte der Angeklagte.

Dazu kam es aber nicht, auch nicht, als mehrere Beamte direkt vor ihm standen. Die ahnten aber nichts von den Drogen, sondern suchten einen Einbrecher. Der war sogar per Hubschrauber gesucht worden. Weil die Beschreibung der Kleidung des flüchtigen Täters auf den damals 20-Jährigen passte, mussten die beiden Männer mit zur Wache. Warum er dort nichts vom Drogenfund sagte, konnte der Student im Nachhinein nicht mehr erklären. Er sei so schockiert gewesen, dass man ihn wegen des versuchten Einbruchs am Aubruchsweg verdächtigte, dass er sich nicht traute, von der Tüte zu erzählen. Die fanden die Beamten kurz darauf allerdings selber, als sie mit dem Mann zum Auto zurückkehrten, um die Papiere zu holen. Über 350 Gramm Marihuana fanden sie, als sie in seinen Rucksack schauten. Durch das Festhalten habe sich der Mann des Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, so die Einschätzung von Richter und Staatsanwalt.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe vermittelte: "Ich glaube, der Angeklagte hat genug über sein Verhalten nachgedacht." Eine Strafe, die in diesem Fall noch erzieherisch greife, gebe es bei der einmaligen Verfehlung nicht. "Wenn seine Version zutreffend ist, dann braucht man hier auch keine Sozialstunden", lautete ein weiteres Argument für den Angeklagten. Das Verfahren wurde mit Einverständnis aller Beteiligten nach einer Ermahnung eingestellt.

(bil)
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