Moers Gebühr für Fassade

Moers · Weil die Wärmedämmung der Fassade über die Grundstücksgrenze geht, soll eine Scherpenbergerin Gebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen bezahlen. Da sie das nicht einsieht, stellte sie einen Bürgerantrag.

Bereits vor der Frostperiode hatte Karin Middeldorf-Görgen die Fassade ihres Häuschens an der Sandstraße in Scherpenberg mit einer Wärmedämmung sanieren lassen. Mit dem Ergebnis ist sie äußerst zufrieden. Die Heizkörper müssen nicht mehr so aufgedreht werden wie früher, und selbst nach Norden weisende "eiskalte" Treppenhaus ist jetzt wohltemperiert. Erstaunlich, was ein paar Styropor-Platten auf dem alten Mauerwerk ausmachen.

Doch als sie Anfang November bei der Stadt einen Gestattungsantrag für die Wärmedämmung beantragte, erlebte sie eine Überraschung. Das Haus ist direkt an der Grundstücksgrenze gebaut. Mit der neuen Dämmung an der Stirnseite des Hauses kragt es jetzt zwölf Zentimeter in den Bürgersteig hinein. Die Verwaltung will deshalb eine Nutzungsgebühr für den öffentlichen Raum erheben, so wie für Caféterrassen und Werbeaufsteller vor Geschäften. Eine entgeltlose Nutzung öffentlichen Straßenraums sei nicht möglich. Für die Scherpenbergerin bedeutete das, sie soll für 0,864 Quadratmeter Luft über dem Bürgersteig im Jahr 25 Euro bezahlen. Die Nutzung stelle eine Sondernutzung dar, da der öffentliche Straßenraum dem Gemeingebrauch entzogen werde. Aus Gleichheitsgrundsätze müssen die Inanspruchnahme der Fläche mit einer Gebühr belegt werden.

Eine Frage des Prinzips

Das sieht die betroffene Moerserin aber nicht ein. Ihr geht es nicht um die Summe von 25 Euro, sondern ums Prinzip. Für Karin Middeldorf-Görgen ist die Maßnahme nicht nachvollziehbar, weil eine Wärmedämmung politisch ausdrücklich durch den Bürger erwünscht sei. "Auf der einen Seite wird eine Wärmedämmung vom Staat subventioniert, auf der anderen Seite sollen jährlich Kosten für einen Gestattungsvertrag durch die Stadt entstehen."

Auf die Wärmedämmung kam die Lehrerin durch einen Kollegen, der sein Elternhaus in Düsseldorf ebenso dämmen wollte. "Dort hat man ihm bei der Stadt die Füße geküsst." Dort werden keine Gebühren erhoben. Bereits sechs Bundesländer haben die Wärmedämmung in die Landesbauordnung aufgenommen, so dass keine weiteren Kosten für den Hausbesitzer anfallen. Auch Düsseldorf hat diese Regelung bereits 1980 übernommen, in NRW ist die Frage nicht einheitlich geregelt. Mit ihrem Antrag im Ausschuss für Bürgeranträge stieß sie auf viel Sympathie. Die Politiker überwiesen das Problem in den Planungsausschuss, um die Satzung entsprechend zu ändern. Ein Ausnahmerecht nur für diesen Antrag wollten SPD und CDU nicht.

(RP)
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