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Moers/Duisburg Fünf Jahre und drei Monate Haft für Schüsse in Bordell

Moers/Duisburg · Das Duisburger Landgericht hat einen Mann aus Moers wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, in einem Duisburger Bordell mehrere Schüsse abgegeben zu haben.

Die Kammer ging davon aus, dass der 29-Jährige die Schüsse auf zwei Türsteher im März bewusst abgab. Zuvor hatte es Streit gegeben.

Zur Vorgeschichte schilderten mehrere Zeugen, dass der Moerser eine Bekannte gegen 6 Uhr 15 von dem Bordell abholen wollte. Im Zusammenhang mit der Kündigung der Frau habe es zuvor zwar Diskussionen um eine Kaution gegeben. Die Probleme seien aber schon behoben gewesen. Nach einem zunächst friedlichen Gespräch zwischen dem Angeklagten und den Türstehern sei es dann zu einer Rangelei gekommen. Der Moerser sei geschlagen und vor die Tür gesetzt worden.

Daraufhin ging er nach Feststellungen des Gerichts zu seinem Fahrzeug. Anstatt wegzufahren habe er eine Schusswaffe aus dem Auto geholt, diese durchgeladen und sei damit ins Büro zurückgegangen. Die Türsteher hatten das beobachtet und ihn bei seiner Rückkehr mit Pfefferspray und Schlagstock erwartet. Noch bevor der 29-Jährige den ersten Schuss abfeuerte, bekam er Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Es kam zu einer Schlägerei, bei der der Moerser die Schüsse bewusst abgab. Die erste der drei abgefeuerten Kugeln traf einen der Türsteher ins Bein. Die zweite verfehlte die Männer. Die dritte traf den anderen Türsteher in den Bauch und verletzte ihn lebensgefährlich.

Der Angeklagte hatte eine Absicht, die beiden zu verletzen, von sich gewiesen. Die Kammer folgte seinen Beuterungen nicht. Vielmehr sei der letzte Schuss ein Bauchschuss aus nächster Nähe gewesen. Hier sei ein Tötungsvorsatz erkennbar. Das Urteil stützte sich auch auf eine Videoaufzeichnung.

Als strafmildernd wertete das Gericht eine "massive Provokation" durch die Türsteher. Außerdem habe der Angeklagte selbst heftige Schläge eingesteckt. Zu seinen Gunsten müsse man auch werten, dass er teilgeständig und nicht erheblich vorbestraft war. Darüber hinaus habe er sich selber gestellt. Aufgrund der vorangegangenen Provokation nahm das Gericht einen minder schweren Fall an.

Aufgrund der Beweisaufnahme hätte das Gericht gegen den Moerser eine Freiheitsstrafe von bis zu siebeneinhalb Jahren verhängen können. Aufgrund der Gesamtumstände hatte die Kammer diesen Strafrahmen jedoch nicht voll ausgeschöpft. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft für angemessen erachtet. Die Verteidiger stellten keinen konkreten Antrag.

Seit dem 16. August hatte es elf Verhandlungstage gegeben. Zahlreiche Zeugen aus dem Rotlichtmilieu sagten aus. Die Opfer nutzten ihre Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten, nicht.

(bil)
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